Ärztliche Überwachung Ermächtigung beantragen zur Untersuchung von beruflich exponierten Personen

 

Leistungsbeschreibung

Sie sind Ärztin oder Arzt und möchten die ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen nach der Strahlenschutzverordnung durchführen? Dann benötigen Sie eine Ermächtigung. Wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen nachweisen, können Sie die Ermächtigung beantragen. Insbesondere muss

  • die Approbation vorliegen

 

und

  • die Fachkunde in Arbeitsmedizin und
  • die Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung bei beruflicher Exposition nachgewiesen werden.

 

Die Fachkunde im Strahlenschutz muss mindestens alle fünf Jahre durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem Aktualisierungskurs nachgewiesen werden.  

 

 

Teaser

Für die ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen im Bereich Strahlenschutz, benötigen Ärzte eine Ermächtigung. 

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Struktur- und Genehmigunsdirektion Nord bzw. Süd.

 

 

 

 

Voraussetzungen

Auf Antrag kann ermächtigt werden, wer folgende Punkte nachweist:

  • zur Ausübung des ärztlichen Berufes berechtigt ist (Approbationsurkunde),
  • Mehrjährige praktische Tätigkeit in für die Aufgaben des ermächtigten Arztes relevanten Gebieten. Dies wird erfüllt durch:

 

            ◦ Facharzt für Arbeitsmedizin oder

 

            ◦ Arzt mit Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin oder

 

            Arzt mit arbeitsmedizinischer Fachkunde.

 

Falls keiner der vorgenannten Punkte erfüllt ist, muss ein zusätzlicher Kurs zur arbeitsmedizinischen Bewertung von Arbeitsplätzen für zu ermächtigende Ärzte erfolgreich absolviert werden.

 

Voraussetzungen für die Bescheinigung der Fachkunde im Strahlenschutz für zu ermächtigende Ärzte:

  • Grundkurs im Strahlenschutz für Ärzte
  • Spezialkurs für zu ermächtigende Ärzte und
  • Sachkunde mindestens sechsmonatiger Tätigkeit einschließlich 25 Untersuchungen beruflich strahlenexponierter Personen unter Anleitung und Verantwortung einer ermächtigten Ärztin/eines ermächtigten Arztes.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Approbationsurkunde
  • Nachweis, dass die o.g. Voraussetzung „mehrjährige praktische Tätigkeit in für die Aufgaben des ermächtigten Arztes relevanten Gebieten“ in einer der zugelassenen Formen erfüllt ist
  • Fachkundebescheinigung über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für ermächtigte Ärzte

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Ermächtigung hat bundesweite Gültigkeit und ist auf fünf Jahre befristet. Die Verlängerung muss vor Fristablauf unter Nachweis der aktualisierten Fachkunde im Strahlenschutz beantragt werden. 

 

 

Informationsstand

09.08.2021

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Stresemannstraße 3-5
56068
56003

Telefon: +49 261 120-0
Telefax: +49 261 120-2200

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://www.sgdnord.rlp.de/

Öffnungszeiten:

Montag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Dienstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Mittwoch 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Donnerstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Freitag 09:00 – 13:00 Uhr