Akteneinsicht im Bußgeldverfahren beantragen

 

Leistungsbeschreibung

In der Bußgeldstelle können Sie kostenlos und unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen Akteneinsicht in Ihre Vorgangsakte nehmen. Die Akteneinsicht müssen Sie beantragen und ist frist- und formlos bei der Akten führenden Behörde möglich.

 

 

Teaser

Wenn Sie Einsicht in Ihre Akte haben möchten? Dann müssen Sie die Akteneinsicht beantragen

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Bußgeldstelle.

 

 

Voraussetzungen

  • Akteneinsicht wird nur der/dem Betroffenen selbst oder dem Bevollmächtigten gewährt.
  • Es darf der Einsicht kein schutzwürdiges Interesse Dritter entgegen stehen.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Identitätsnachweis wie Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige
  • Akteneinsicht durch einen Dritten ist wird die unterschriebene Vollmacht der/des Betroffenen notwendig.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Für die Akteneinsicht fallen keine Gebühren an.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten. Eine Einsicht ist auf Antrag jederzeit möglich.

 

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