Altlasten- oder Bodenschutzkataster Auskunft beantragen

 

Leistungsbeschreibung

Altlastverdachtsflächen sind zum einen Grundstücke stillgelegter Betriebe/Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umwelt-gefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte) und zum anderen Grundstücke stillgelegter Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen).

 

Die zuständige Behörde führt ein Altlastenkataster, in dem altlastverdächtige Flächen registriert werden.

 

Ein Grundstückseigentümer oder eine Person mit berechtigtem Interesse benötigt aus verschiedenen Gründen die Information, ob für ein Grundstück ein möglicher Altlastverdacht besteht. Dazu kann man bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster stellen.

 

Für die Erteilung der Auskunft an Personen, die nicht selbst Eigentümer des angefragten Grundstücks sind, muss eine Vollmacht des Eigentümers vorgelegt werden.

In Rheinland-Pfalz werden Verdachtsflächen, altlastverdächtige Flächen, schädliche Bodenveränderungen und Altlasten in einem Bodenschutzkataster geführt. Entsprechend können Grundstückseigentümer und bevollmächtigte Personen eine Auskunft aus dem Bodenschutzkataster beantragen.

 

 

Teaser

Sie möchten wissen, ob auf einem Grundstück ein Verdacht auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen besteht? Dann können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der dafür zuständigen Behörde beantragen.

 

 

Verfahrensablauf

Wenn Sie wissen wollen, ob für ein Grundstück behördliche Informationen über Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vorhanden sind, stellen Sie einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster.

 

Das entsprechende Antragsformular mit den notwendigen Informationen wird an die zuständige Behörde, in deren Zuständigkeitsgebiet das betreffende Grundstück liegt, weitergeleitet.

 

Sie erhalten dann eine Mitteilung der Behörde, ob das betroffene Grundstück im Altlastenkataster registriert ist und welche Informationen dort verzeichnet sind. Da das Altlastenkataster kontinuierlich fortgeschrieben wird, stellt diese Altlastenauskunft den Ist-Zustand dar, spätere Änderungen bleiben vorbehalten.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Bodenschutzbehörde nach länderspezifischer Verwaltungsstruktur.

Bitte wenden Siie sich an die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) oder Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd).

 

 

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Bodenschutzbehörde nach länderspezifischer Verwaltungsstruktur.

In Rheinland-Pfalz obliegt der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) oder Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd).

 

 

Voraussetzungen

Sollten Sie nicht selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sein, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es ist ein Antrag notwendig, der nachfolgende Angaben benötigt:

  • Ihren Namen und Anschrift,
  • die genaue Bezeichnung mit Adresse und/oder Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer des betreffenden Flurstücks,
  • fügen Sie gegebenenfalls einen Lageplan hinzu,
  • fügen Sie eine Vollmacht des Grundstückseigentümers bei, wenn das Grundstück nicht Ihr Eigentum ist.

 

Wenn die antragstellende Person nicht Grundstückseigentümer ist: Vollmacht des Grundstückseigentümers

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren gemäß dem Verwaltungsaufwand an.

Es fallen Gebühren in Höhe von 38,00 bis 760,00 Euro je nach Verwaltungsaufwand bei einem Zeitaufwand von mehr als 45 Minuten.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.

 

 

Bearbeitungsdauer

je nach Aufwand, in der Regel 2 - 4 Wochen

 

 

Anträge / Formulare

  • Formularbezeichnung: in Planung
  • Ggf. Verlinkung zum vorgenannten Formular:
  • Onlineverfahren möglich: in Planung
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem aktuellen Altlastenkataster. Das Altlastenkataster wird laufend fortgeschrieben, Änderungen und Aktualisierungen bleiben vorbehalten. Es wird keine Gewähr für die Aktualität und die Vollständigkeit des Altlastenkatasters und der daraus erteilten Auskünfte übernommen.

Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem aktuellen Bodenschutzkataster. Das Bodenschutzkataster wird laufend fortgeschrieben, Änderungen und Aktualisierungen bleiben vorbehalten. Es wird keine Gewähr für die Aktualität und die Vollständigkeit des Bodenschutzkatasters und der daraus erteilten Auskünfte übernommen.

 

 

Informationsstand

23.04.2021

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Stresemannstraße 3-5
56068
56003

Telefon: +49 261 120-0
Telefax: +49 261 120-2200

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://www.sgdnord.rlp.de/

Öffnungszeiten:

Montag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Dienstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Mittwoch 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Donnerstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Freitag 09:00 – 13:00 Uhr