Leistungsbeschreibung
Vor der Vermarktung von Qualitätswein, -sekt und –perlwein stellt der Erzeuger einen Antrag auf Prüfung hinsichtlich der sensorischen und analytischen Beschaffenheit. Die Typizität und die weinrechtliche Beschaffenheit wird amtlich bestätigt.
Teaser
Sie wollen Ihren Qualitätswein, -sekt und –perlwein vermarkten? Dann müssen Sie als Erzeuger zuvor eine sensorische und analytischen Prüfung der Beschaffenheit beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Voraussetzungen
- Registrierung im WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer
- Es wird eine Betriebsnummer der Landwirtschaftskammer benötigt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt. Alle Daten werden online erfragt.
Welche Gebühren fallen an?
Informationen über mögliche Gebühren sind Berechtigten (Winzern) vorbehalten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Rechtsgrundlage
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau vom 10. Dezember 2018 (MinBI. S. 2) zur Durchführung der Qualitätsprüfung für Wein, Perlwein, Likörwein und Schaumwein und das Verfahren der Herabstufungen.
Informationsstand
04.12.2020