Amtsblatt zusenden

 

Leistungsbeschreibung

In einem Amtsblatt finden Sie amtliche Veröffentlichungen von Behörden über öffentliche Entscheidungen. Dazu gehören z.B. Verwaltungsvorschriften, Rundschreiben und sonstige Bekanntmachungen. Teilweise enthalten Amtsblätter auch redaktionelle Texte oder Werbeanzeigen.

 

Amtsblätter können Sie immer in Papierform und häufig auch digital, meist als Download oder als Email, lesen. Bei Bedarf können Sie sich die gewünschten Amtsblätter zusenden lassen.

 

 

Teaser

Wenn Sie sich über öffentliche Bekanntmachungen von Behörden informieren wollen, finden Sie diese in einem Amtsblatt. Dieses können Sie sich zusenden lassen.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Je nach gewünschtem Amtsblatt wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige Kommune beziehungsweise die Staatskanzlei, das Ministerium der Justiz oder das Ministerium für Bildung.

 

 

Voraussetzungen

Für einige Amtsblätter muss ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen werden. Im Übrigen sind keine Voraussetzungen zu erfüllen.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

In der Regel sind keine Unterlagen vorzulegen.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

  • Digitale Versionen sind für Sie meist frei zugänglich und kostenfrei verfügbar, vereinzelt fallen jedoch Kosten an. Die Zusendung der Papierform ist teilweise kostenpflichtig.
  • Kostenart:
    • Fix: Jahresabonnement für alle 3 Blätter (Gesetz- und Verordnungsblat, Ministerialblatt, Staatsanzeiger)
    • Anmerkung: Online-Archiv ist nur mit dem Jahresabonnement kostenfrei einsehbar.

 

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

 

Schriftform erforderlich: Nein

 

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

 

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

 

Online-Dienste vorhanden: Nein

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Informationen zu kommunalen Amtsblättern finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Kommune.

 

Stellenausschreibungen, die im Staatsanzeiger veröffentlicht werden, sind zusätzlich online für jeden User kostenfrei einsehbar unter

 

 

Bemerkungen

  • Gesetz- und Verordnungsblatt und Ministerialblat erscheinen nach Bedarf
  • Staatsanzeiger erscheint montags

 

Fachlich freigegeben durch

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz

 

 

Fachlich freigegeben am

14.03.2023

 

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