Anerkennung als Hufbeschlaglehrschmied oder Hufbeschlaglehrschmiedin beantragen

 

Leistungsbeschreibung

Der Huf- und Klauenbeschlag darf in Deutschland nur von geprüften und staatlich anerkannten Hufbeschlagschmieden ausgeübt werden. Dies gilt nicht für die Ausübung des Huf- und Klauenbeschlags durch sozialversicherungspflichtig Beschäftigte oder Auszubildende, soweit diese unter Aufsicht von Hufbeschlagschmieden oder Hufbeschlagschmiedinnen tätig werden. Ausgenommen sind auch tierärztliche Verrichtungen und Verrichtungen, die lediglich die üblichen alltäglichen Reinigungs- und Pflegearbeiten an Hufen und Klauen zum Gegenstand haben.

 

Zum Hufbeschlag gehört die Gesamtheit aller Verrichtungen an einem Huf zum Zweck des Schutzes, der Gesunderhaltung, der Korrektur oder der Behandlung. Der Klauenbeschlag umfasst die Gesamtheit aller Verrichtungen bei der Anbringung, Instandsetzung oder Entfernung eines Beschlages an der Klaue eines Tieres, wenn dieses Tier als Zug-, Last oder Reittier verwendet werden soll.

 

Die fachbezogene Ausbildung an Hufbeschlagschulen darf nur von geprüften und staatlich anerkannten Hufbeschlaglehrschmieden und Hufbeschlaglehrschmiedinnen ausgeübt werden.

 

Außerhalb Deutschlands erworbene Prüfungszeugnisse im Bereich des Huf- und Klauenbeschlags können nach Maßgabe der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung gleichgestellt werden. Diese Verordnung regelt auch das Verfahren der staatlichen Anerkennung für Personen mit gleichgestellten Prüfungszeugnissen.

 

 

Teaser

Wenn Sie als Hufbeschlaglehrschmied tätig werden möchten, benötigen Sie eine staatliche Anerkennung.

 

 

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den Antrag inkl. der erforderlichen Nachweise der der zuständigen Stelle ein
  • Diese prüft, ob alle Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung erfüllt sind
  • Bei positiver Prüfung wird Ihnen die staatliche Anerkennung als Hufbeschlaglehrschmied erteilt

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)

 

 

Zuständige Stelle

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) - Abteilung 4

 

 

Voraussetzungen

Die staatliche Anerkennung als Hufbeschlaglehrschmied oder Hufbeschlaglehrschmiedin wird erteilt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • die staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmied,
  • eine mindestens fünfjährige Tätigkeit als Hufbeschlagschmied,
  • in diesem Zeitraum der jährliche Besuch von Fortbildungsveranstaltungen,
  • die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse und
  • eine erfolgreich bestandene Prüfung zum Hufbeschlaglehrschmied.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei einer in Deutschland absolvierten Ausbildung:

  • Ausweisdokument
  • die staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlagschmiedin,
  • eine mindestens fünfjährige Tätigkeit als Hufbeschlagschmied,
  • in diesem Zeitraum der jährliche Besuch von Fortbildungsveranstaltungen und
  • die erforderlichen berufs und arbeitspädagogischen Kenntnisse,
  • eine erfolgreich bestandene Prüfung zum Hufbeschlaglehrschmied.

 

Für Personen mit außerhalb Deutschlands erworbenen Prüfungszeugnissen:

  • Ausweisdokument,
  • gleichgestelltes Prüfungszeugnis,
  • ein Nachweis über die zur Ausübung des Berufs erforderliche Zuverlässigkeit (Beantragung eines Führungszeugnisses oder Vorlage einer Bestätigung des Landes, in dem das Prüfungszeugnis erworben wurde, aus der ersichtlich ist, dass keine Verstöße gegen den Tierschutz begangen wurden,
  • eine mindestens fünfjährige Tätigkeit als Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlagschmiedin,
  • in diesem Zeitraum der jährliche Besuch von Fortbildungsveranstaltungen und
  • die erforderlichen berufs und arbeitspädagogischen Kenntnisse.

 

Welche Gebühren fallen an?

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Anerkennung als Hufbeschlaglehrschmiedin / Hufbeschlaglehrschmied: 300,00 EUR bis 500,00 EUR

 

 

Bearbeitungsdauer

Wenn Sie einen Antrag auf Anerkennung gestellt haben, wird die zuständige Stelle diesen zeitnah bearbeiten.

 

 

Rechtsbehelf

Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

 

 

Anträge / Formulare

  • Formulare vorhanden: Nein
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

 

Was sollte ich noch wissen?

Wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne die vorgeschriebene staatliche Anerkennung den Huf- und Klauenbeschlag als Hufbeschlagschmied oder die fachbezogene Ausbildung an Hufbeschlagschulen als Hufbeschlaglehrschmied ausübt, handelt ordnungswidrig (§ 9 HufBeschlG). 

 

 

Informationsstand

31.10.2023

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion

Willy-Brandt-Platz 3
54290
54203

Telefon: +49 651 9494-0
Telefax: +49 651 9494-170

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://add.rlp.de/de/startseite/