Angeln an den Grenzgewässern Mosel, Sauer, Our

 

Leistungsbeschreibung

Für das Angeln in den deutschen und luxemburgischen Grenzgewässern der Mosel, Sauer und Our benötigen Sie ab dem 14. Lebensjahr einen gültigen Fischereierlaubnisschein. Ein staatlicher Fischereischein ist nicht erforderlich.

 

 

Teaser

Hier erhalten Sie Informationen zum Angeln an den Grenzgewässern Mosel, Sauer, Our.

 

 

Verfahrensablauf

Die Beantragung kann formlos schriftlich oder persönlich erfolgen. Es erfolgt eine Prüfung Ihres Antrages. Anschließend werden Ihnen die notwendigen Dokumente ausgestellt und Sie bekommen eine Zahlungsaufforderung über die zu entrichtenden Gebühren.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Der Fischereierlaubnisschein wird erteilt in Rheinland-Pfalz durch die Verbandsgemeindeverwaltungen Arzfeld, Konz, Südeifel und Trier-Land.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Personalausweis

 

Welche Gebühren fallen an?

Für Mosel, Sauer und Our:

  • Jahresuferschein: 15,00 Euro
  • Monatsuferschein: 10,00 Euro
  • Wochenuferschein: 5,00 Euro

 


nur für Mosel und Sauer (zusätzlich):

  • Jahresnachenschein: 40,00 Euro
  • Monatsnachenschein: 25,00 Euro
  • Wochennachenschein: 10,00 Euro

 

Bearbeitungsdauer

Bei einer persönlichen Antragstellung erfolgt die Bearbeitung unverzüglich. Bei einer schriftlichen Antragstellung kann die Bearbeitungsdauer einige Tage mehr in Anspruch nehmen.

 

 

Informationsstand

14.06.2018

 

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