Leistungsbeschreibung
Für das Angeln in den deutschen und luxemburgischen Grenzgewässern der Mosel, Sauer und Our benötigen Sie ab dem 14. Lebensjahr einen gültigen Fischereierlaubnisschein. Ein staatlicher Fischereischein ist nicht erforderlich.
Teaser
Hier erhalten Sie Informationen zum Angeln an den Grenzgewässern Mosel, Sauer, Our.
Verfahrensablauf
Die Beantragung kann formlos schriftlich oder persönlich erfolgen. Es erfolgt eine Prüfung Ihres Antrages. Anschließend werden Ihnen die notwendigen Dokumente ausgestellt und Sie bekommen eine Zahlungsaufforderung über die zu entrichtenden Gebühren.
An wen muss ich mich wenden?
Der Fischereierlaubnisschein wird erteilt in Rheinland-Pfalz durch die Verbandsgemeindeverwaltungen Arzfeld, Konz, Südeifel und Trier-Land.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?
Für Mosel, Sauer und Our:
- Jahresuferschein: 15,00 Euro
- Monatsuferschein: 10,00 Euro
- Wochenuferschein: 5,00 Euro
nur für Mosel und Sauer (zusätzlich):
- Jahresnachenschein: 40,00 Euro
- Monatsnachenschein: 25,00 Euro
- Wochennachenschein: 10,00 Euro
Bearbeitungsdauer
Bei einer persönlichen Antragstellung erfolgt die Bearbeitung unverzüglich. Bei einer schriftlichen Antragstellung kann die Bearbeitungsdauer einige Tage mehr in Anspruch nehmen.
Rechtsgrundlage
Informationsstand
14.06.2018