Approbation als Kinder- und Jugendlichentherapeut beantragen

 

Leistungsbeschreibung

Nach Ihrer erfolgreichen Ausbildung an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie kann Ihnen die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut erteilt werden, sofern die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Mit Erteilung der Approbation sind Sie berechtigt, den Beruf des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.

 

 

 

Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.

 

 

Teaser

Wenn Sie in Deutschland den Beruf des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ohne Einschränkungen ausüben wollen, benötigen Sie eine staatliche Zulassung, die Approbation.

 

 

Verfahrensablauf

Die Approbation können Sie bei der zuständigen Landesbehörde beantragen.

  • Sie reichen den Antrag auf Approbation inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein
  • Die zuständige Approbationsbehörde prüft die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen sowie, ob damit die gesetzlichen Voraussetzungen hinreichend nachgewiesen werden können.
  • Fehlende oder nicht ausreichend erbrachte Nachweise werden von der zuständigen Approbationsbehörde ggf. nachgefordert.
  • Die zuständige Approbationsbehörde prüft die Approbationsvoraussetzungen.
  • Nach positivem Abschluss der Prüfung wird Ihnen eine Approbationsurkunde entweder gegen Empfangsbekenntnis ausgehändigt oder mit Zustellungsurkunde zugestellt.

 

Voraussetzungen

Die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut wird auf Antrag erteilt, wenn Sie:

  • die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die Staatliche Prüfung bestanden haben,
  • sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich Ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt
  • nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sind,
  • über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Identitätsnachweis
  • Geburtsurkunde oder ein aktueller Auszug aus dem Familienbuch der Eltern
  • ggf. Heiratsurkunde/eingetragene Lebenspartnerschaft (Nachweis bei Namensänderung)
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Bundeszentralregisterauszug, der nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf (Belegart O)
  • Zeugnis über staatliche Prüfung für Kinder und Jugendlichenpsychotherapeuten
  • Erklärung darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
  • Ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat sein darf, aus der hervorgeht, dass die antragstellende Person nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist

 

Welche Gebühren fallen an?

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen bei der Antragsstellung keine gesetzlichen Fristen beachten.

 

 

 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert zwischen den zuständigen Approbationsbehörden der Länder. 

 

 

Rechtsbehelf

Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

 

 

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

 

Schriftform erforderlich: Nein

 

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

 

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

 

 

Unterstützende Institutionen

 

Informationsstand

29.09.0023

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz

Rheinallee 97-101
55118 Mainz

Telefon: +49 6131 967-0
Telefax: +49 6131 967-310

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://lsjv.rlp.de/de/startseite/