Leistungsbeschreibung
Nach Ihrer erfolgreichen Ausbildung an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte für Psychotherapie kann Ihnen die Approbation als Psychologischer Psychotherapeuten erteilt werden, sofern die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Mit Erteilung der Approbation sind Sie berechtigt, den Beruf des Psychologischen Psychotherapeuten in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.
Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.
Nach Ihrer erfolgreichen Ausbildung an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte für Psychotherapie kann Ihnen die Approbation als Psychologischer Psychotherapeuten erteilt werden, sofern die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Mit Erteilung der Approbation sind Sie berechtigt, den Beruf des Psychologischen Psychotherapeuten in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.
Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.
Teaser
Wenn Sie in Deutschland den Beruf des Psychologischen Psychotherapeuten ohne Einschränkungen ausüben wollen, benötigen Sie eine staatliche Zulassung, die Approbation.
Wenn Sie in Deutschland den Beruf des Psychologischen Psychotherapeuten ohne Einschränkungen ausüben wollen, benötigen Sie eine staatliche Zulassung, die Approbation.
Verfahrensablauf
Die Approbation können Sie bei der zuständigen Landesbehörde beantragen.
- Sie reichen den Antrag auf Approbation inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein
- Die zuständige Approbationsbehörde prüft die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen sowie, ob damit die gesetzlichen Voraussetzungen hinreichend nachgewiesen werden können.
- Fehlende oder nicht ausreichend erbrachte Nachweise werden von der zuständigen Approbationsbehörde ggf. nachgefordert.
- Die zuständige Approbationsbehörde prüft die Approbationsvoraussetzungen.
- Nach positivem Abschluss der Prüfung wird Ihnen eine Approbationsurkunde entweder gegen Empfangsbekenntnis ausgehändigt oder mit Zustellungsurkunde zugestellt.
Die Approbation können Sie bei der zuständigen Landesbehörde beantragen.
- Sie reichen den Antrag auf Approbation inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein
- Die zuständige Approbationsbehörde prüft die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen sowie, ob damit die gesetzlichen Voraussetzungen hinreichend nachgewiesen werden können.
- Fehlende oder nicht ausreichend erbrachte Nachweise werden von der zuständigen Approbationsbehörde ggf. nachgefordert.
- Die zuständige Approbationsbehörde prüft die Approbationsvoraussetzungen.
- Nach positivem Abschluss der Prüfung wird Ihnen eine Approbationsurkunde entweder gegen Empfangsbekenntnis ausgehändigt oder mit Zustellungsurkunde zugestellt.
An wen muss ich mich wenden?
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Voraussetzungen
Die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut wird auf Antrag erteilt, wenn Sie:
-
die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die Staatliche Prüfung bestanden haben,
-
sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich Ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt
-
nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sind,
-
über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
Die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut wird auf Antrag erteilt, wenn Sie:
-
die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die Staatliche Prüfung bestanden haben,
-
sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich Ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt
-
nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sind,
-
über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
-
Identitätsnachweis
-
Geburtsurkunde oder ein aktueller Auszug aus dem Familienbuch der Eltern
-
ggf. Heiratsurkunde/eingetragene Lebenspartnerschaft (Nachweis bei Namensänderung)
-
tabellarischer Lebenslauf
-
Bundeszentralregisterauszug, der nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf (Belegart O)
-
Zeugnis über die staatliche Prüfung für Psychologische Psychotherapeuten Erklärung darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
-
Ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat sein darf, aus der hervorgeht, dass die antragstellende Person nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist
-
Identitätsnachweis
-
Geburtsurkunde oder ein aktueller Auszug aus dem Familienbuch der Eltern
-
ggf. Heiratsurkunde/eingetragene Lebenspartnerschaft (Nachweis bei Namensänderung)
-
tabellarischer Lebenslauf
-
Bundeszentralregisterauszug, der nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf (Belegart O)
-
Zeugnis über die staatliche Prüfung für Psychologische Psychotherapeuten Erklärung darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
-
Ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat sein darf, aus der hervorgeht, dass die antragstellende Person nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist
Welche Gebühren fallen an?
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen bei der Antragsstellung keine gesetzlichen Fristen beachten.
Sie müssen bei der Antragsstellung keine gesetzlichen Fristen beachten.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer variiert zwischen den zuständigen Approbationsbehörden der Länder.
Die Bearbeitungsdauer variiert zwischen den zuständigen Approbationsbehörden der Länder.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage
Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Kurztext
- Approbation als Psychologischer Psychotherapeut Erteilung
- Um in Deutschland als Psychologischer Psychotherapeut arbeiten zu können, wird eine gesonderte Berufsberechtigung, die Approbation benötigt
- Die Approbation wird auf Antrag erteilt
- Voraussetzung für die Beantragung im Verfahren zur Regelapprobation ist Ausbildung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
- Bei einer im Ausland absolvierten Ausbildung ist zunächst die Gleichwertigkeit festzustellen.
- Zuständige Stelle: zuständige Behörde des Landes, in dem der Antragsteller die staatliche Prüfung abgelegt hat
Informationsstand
29.09.2023
Status Bibliothekseintrag
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