Arbeitsschutzberatung beanspruchen

 

Leistungsbeschreibung

Die Arbeitgeber haben für Ihre Beschäftigten die Verantwortung für den

  • betrieblichen,
  • sozialen und
  • medizinischen Arbeitsschutz.

 

Wirkungsvoller Arbeitsschutz ist nur dann möglich, wenn die potenziellen Gefährdungen am Arbeitsplatz erkannt und entsprechende Maßnahmen, Mittel und Methoden ergriffen werden.

 

 

Teaser

Damit  Beschäftigten in einem Anstellungsverhältnis eine körperliche und mentale Gesundheit während der Arbeitszeit gewährt wird, gibt es die Verordnungen und Gesetze zum Arbeitsschutz.

 

 

Verfahrensablauf

Arbeitgeber müssen ermitteln, welche Gefährdungen an den einzelnen Arbeitsplätzen konkret gegeben sein können (Gefährdungsbeurteilung).

 

Solche Gefährdungen können zum Beispiel durch stoffliche Belastungen, schadhafte Arbeitsmittel, jedoch auch die Gestaltung von Arbeitszeit, Arbeitsinhalten und des Arbeitsortes hervorgerufen werden.

 

Bei der Gefährdungsbeurteilung müssen Sie zudem berücksichtigen, dass beispielsweise Jugendliche oder Schwangere besonders gefährdet sind und deshalb mit bestimmten Arbeiten nicht beschäftigen werden dürfen.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Die Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz als die für den Arbeitsschutz zuständige staatliche Behörde ist für die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften grundsätzlich zuständig.

 

Wenden Sie sich an:

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie nachfolgend:

 

 

Informationsstand

09.10.2019

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Betriebliches Gesundheitsmanagement

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-209

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Di. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Mi. 08:30 - 12:00 Uhr

Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.

Derzeit wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.

Ansprechpartner:

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Adresse:
Landesamt für Umwelt (LfU)

Kaiser-Friedrich-Straße 7
55116 Mainz

Telefon: +49 6131 6033-0
Telefax: +49 6131 1432-966

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: Landesamt für Umwelt (LfU)