Architektenliste Eintragung

 

Leistungsbeschreibung

Die Eintragung bei der Architektenkammer Rheinland-Pfalz ist Grundlage dafür, die geschützten Berufsbezeichnungen "Architekt/Architektin", "Innenarchitekt/Innenarchitektin", "Landschaftsarchitekt/Landschaftsarchitektin" und "Stadtplaner/Stadtplanerin" zu führen. Verbunden mit der Mitgliedschaft ist die Bauvorlageberechtigung für Architekten und die eingeschränkte Bauvorlageberechtigung für Innenarchitekten gem. § 64 Abs. 2 LBauO.

 

Für die Eintragung in die Architektenliste ist nicht von Bedeutung, welche Staatsangehörigkeit die antragstellende Person hat.

 

Haben Sie einen deutschen Hochschulabschluss? Dann informieren Sie sich bitte unter „Architektenliste Eintragung deutscher Antragsteller“.

 

Haben Sie Ihren Hochschulabschluss im Ausland absolviert, dann informieren Sie sich bitte unter „Architektenliste Eintragung ausländischer Antragsteller“.

 

 

Verfahrensablauf

Der Antrag wird dem Eintragungsausschuss der Architektenkammer Rheinland-Pfalz zur Entscheidung vorgelegt. Der Eintragungsausschuss ist ein mit richterlicher Unabhängigkeit ausgestattetes Gremium, das überprüft, ob die Voraussetzungen für einen Eintrag vorliegen.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Architektenkammer Rheinland-Pfalz.

 

Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner (EAP) in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

 

 

Zuständige Stelle

 

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für eine Eintragung sind:

  • Niederlassung, Wohnsitz oder die überwiegende Berufsausübung in Rheinland- Pfalz,
  • eine Abschlussprüfung in einem der betreffenden Fachrichtung entsprechenden Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren,
  • eine nachfolgende praktische Tätigkeit von mindestens zwei Jahren,
  • der Nachweis über eine Teilnahme an acht vom Eintragungsausschuss anerkannten Fortbildungsveranstaltungen (insgesamt 64 Stunden).

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen zur Eintragung benötigt werden, unterscheidet sich u.a. dadurch, ob Sie Ihren Abschluss im Inland oder Ausland erworben haben. Siehe hierzu „Architektenliste Eintragung deutscher Antragsteller“ oder „Architektenliste Eintragung ausländischer Antragsteller“.

 

Hinweis: Das Architektengesetz enthält sehr differenzierte Eintragungsvoraussetzungen (z. B. zum Ausbildungsabschluss). Auf dieser Grundlage kann die Architektenkammer neben den genannten Dokumenten weitere Dokumente anfordern (z. B. Nachweis der Staatsangehörigkeit). Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der Architektenkammer.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach der Satzung der Architektenkammer Rheinland-Pfalz.

 

Gebühr: 420,00 EUR

Vorkasse: Nein

Neueintragung je Fachrichtung.

 

Gebühr: 190,00 EUR

Vorkasse: Nein

je Fachrichtung bei Kammerwechsel.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sollten mindestens drei Monate zwischen Antragstellung und Aufnahme der geplanten Tätigkeit liegen.

 

 

Bearbeitungsdauer

Über den Antrag ist innerhalb kürzester Frist, jedoch grundsätzlich spätestens binnen drei Monaten nach Eingang der vollständigen Nachweise zu entscheiden.

 

 

Rechtsbehelf

Sie haben die Möglichkeit gegen die Entscheidung des Eintragungsausschusses Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben. Die Klagefrist beträgt einen Monat ab Zustellung des Beschlusses.

 

 

Anträge / Formulare

Die entsprechenden Antragsformulare können Sie bei der Architektenkammer Rheinland-Pfalz herunterladen, ebenso die zugehörigen "Hinweise zur Antragstellung" und weitere Informationen.

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Bei im Ausland absolvierten Hochschulabschlüssen muss zunächst ein Gutachten zur Vergleichbarkeit ausländischer Bildungsabschlüsse eingeholt werden.

 

 

Informationsstand

15.04.2024

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Architektenkammer Rheinland-Pfalz

Hindenburgplatz 6
55118 Mainz

Telefon: +49 6131 9960-0
Telefax: +49 6131 6149-26

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://www.akrp.de/