Architektenliste Eintragung Eintragung für Spätaussiedler

 

Leistungsbeschreibung

Die Eintragung bei der Architektenkammer Rheinland-Pfalz ist Grundlage dafür, die geschützten Berufsbezeichnungen 'Architekt/Architektin', 'Innenarchitekt/Innenarchitektin', 'Landschaftsarchitekt/Landschaftsarchitektin' und 'Stadtplaner/Stadtplanerin' zu führen. Verbunden mit der Mitgliedschaft ist die Bauvorlageberechtigung für Architekten und die eingeschränkte Bauvorlageberechtigung für Innenarchitekten gem. § 64 Abs. 2 Landesbauordnung.

 

Für die Eintragung in die Architektenliste ist nicht von Bedeutung, welche Staatsangehörigkeit die antragstellende Person hat.

 

Haben Sie einen deutschen Hochschulabschluss? Dann informieren Sie sich bitte unter „Architektenliste Eintragung deutsche/ausländische Antragsteller“.

 

Haben Sie Ihren Hochschulabschluss im Ausland absolviert, dann informieren Sie sich bitte unter „Architektenliste Eintragung für Abschlüsse aus dem Ausland“.

 

 

Teaser

Hier erhalten Sie Informationen zur Eintragung in die Architektenliste des Landes Rheinland Pfalz bzw. zur Beantragung der Mitgliedschaft in der Architektenkammer Rheinland-Pfalz.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Architektenkammer Rheinland-Pfalz.

 

Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner (EAP) in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

 

 

Zuständige Stelle

 

Informationsstand

15.04.2024

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Architektenkammer Rheinland-Pfalz

Hindenburgplatz 6
55118 Mainz

Telefon: +49 6131 9960-0
Telefax: +49 6131 6149-26

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: http://www.akrp.de/