Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen

 

Leistungsbeschreibung

Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es in einigen Ländern eine Sperrzeit. Zu dieser Zeit muss der Betrieb eingestellt werden. Sie können die Aufhebung der Sperrzeit beantragen. Die gesetzlichen Vorgaben sind je nach Land  unterschiedlich geregelt.

 

 

Teaser

Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es eine Sperrzeit, zu dem der Betrieb eingestellt sein muss. Sie können die Aufhebung der Sperrzeit beantragen.

 

 

Verfahrensablauf

  • Reichen Sie möglichst frühzeitig einen Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit ein.
  • Legen Sie ausführlich dar, warum Sie ein „öffentliches Bedürfnis“ zur Aufhebung der Sperrzeit sehen. 
  • Der Antrag wird in der Regel nach einer Woche entschieden.

 

Voraussetzungen

Es muss das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses dargelegt werden.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Formlose, schriftliche Begründung über das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

45,00 Euro

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.

 

 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel eine Woche.

 

 

Rechtsgrundlage

§ 18 Gaststättengesetz (GastG)

 

https://www.gesetze-im-internet.de/gastg/__18.html

 

 

Rechtsbehelf

Widerspruch

 

 

Informationsstand

18.05.2022

 

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