Leistungsbeschreibung
Sie können Ausbildungsförderung erhalten, wenn Sie im Zusammenhang mit Ihrer Schulausbildung oder Ihrem Studium ein Praktikum mit einer Mindestdauer von 3 Monaten ableisten. Auslandspraktika im Zusammenhang mit dem Besuch von weiterführenden allgemein bildenden Schulen sind nicht förderungsfähig.
Als monatlicher Bedarf gelten für Sie als Praktikant die Beträge, die auch für den Besuch der Ausbildungsstätte, mit dem das Praktikum im Zusammenhang steht, geleistet werden.
Bei einem Praktikum im Ausland erfolgt zusätzlich eine pauschale Reisekostenerstattung. Sofern Sie das Bestehen einer Auslandskrankenversicherung nachweisen, erhalten Sie einen Zuschuss zu den Kosten. Bei einem Praktikum im außereuropäischen Ausland können ggf., zum Ausgleich von Kaufkraftunterschieden, Zu- oder Abschläge auf den Bedarf erfolgen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenn Sie BAföG für ein Inlandspraktikum im Zusammenhang mit einer Schulausbildung beantragen wollen, müssen Sie Ihren Antrag bei dem für die Förderung der Schulausbildung zuständigen Amt für Ausbildungsförderung einreichen. In der Regel ist es das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk Ihre Eltern den ständigen Wohnsitz haben. Die Ämter für Ausbildungsförderung sind bei den Kreisverwaltungen und den Verwaltungen der kreisfreien Städte eingerichtet.
Wenn Sie BAföG für ein Inlandspraktikum im Zusammenhang mit einem Studium beantragen wollen, müssen Sie Ihren Antrag bei dem Amt für Ausbildungsförderung der jeweiligen Hochschule einreichen.
Wenn Sie BAföG für ein Auslandspraktikum beantragen wollen, liegt die Zuständigkeit sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für Studierende bei den (je nach Zielland unterschiedlichen) zentralen Auslandsämtern für Ausbildungsförderung.
Voraussetzungen
- Deutscher Staatsbürger
- Ausländischer Staatsbürger je nach Aufenthaltsstatus
- Maximal 29 Jahre alt, Ausnahmen zugelassen
- Ihr eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen der Eltern und ggf. des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners reichen für die Finanzierung der Ausbildung nicht aus
Für Praktika an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen, Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt:
- Praktikant wohnt nicht bei seinen Eltern
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Förmlicher Antrag
- Nachweis über das Praktikum
- Einkommensnachweise der Eltern und ggf. des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners
- Steuerbescheid vom vorletzten Kalenderjahr
wenn kein Steuerbescheid vorhanden ist:
- Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vom vorletzten Kalenderjahr
- Ggf. Bescheinigung des zuständigen Finanzamts zum steuerfreien Jahreseinkommen vom vorletzten Kalenderjahr
Die zuständige Stelle informiert Sie, sofern weitere Unterlagen benötigt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
BAföG erhalten Sie frühestens von Beginn des Monats an, in dem Sie das Praktikum aufnehmen, jedoch erst, wenn Sie auch einen Antrag gestellt haben.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Rheinland-Pfalz bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Antrag online auszufüllen. Sie müssen die Formulare nur noch ausdrucken, unterschreiben und anschließend der zuständigen Stelle über-senden. Nach dem Ausfüllen der Antragsformulare erhalten Sie automatisch eine Übersicht mit Nachweisen, die Sie noch zusätzlich einreichen müssen. Sollten noch weitere Unterlagen fehlen, werden diese von der zuständigen Stelle von Ihnen noch angefordert.
BAföG-Antragstellung
Die erforderlichen Formblätter sind ebenfalls bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich und liegen auch auf den Internetseiten des BMBF ausdruckbar vor.
Was sollte ich noch wissen?
Als Schüler mit Ausbildungsvertrag für eine betriebliche Ausbildung haben Sie keinen Anspruch auf Praktikanten-BAföG. Sie können einen Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beim zuständigen Arbeitsamt stellen.
BAföG-Hotline: +49 800 223-6341 (kostenfrei)