Ausländerfalknerjagdschein ändern lassen

 

Leistungsbeschreibung

Hat sich nach Erteilung des Ausländerfalknerjagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.

 

 

Teaser

Die Änderung Ihres Namens sowie Ihres Hauptwohnsitzes müssen Sie in den Ausländerfalknerjagdschein eintragen lassen.

 

 

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

 

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

 

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

 

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Die Änderung lassen Sie von der Behörde vornehmen, die den Jagdschein erteilt hat.

 

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz aus dem Ausland nach Deutschland verlegt haben, müssen Sie sich hingegen an die für den neuen Wohnsitz zuständige Behörde wenden.

 

 

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

 

 

Voraussetzungen

  • bereits erteilter Ausländerfalknerjagdschein
  • Änderung von Namen oder Wohnsitz

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausweis
  • Jagdschein
  • Falknerjagdschein

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

 

 

Rechtsgrundlage

§ 15 Absatz 2 und 3 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

 

 

Rechtsbehelf

Widerspruch

 

 

Anträge / Formulare

Schriftform erforderlich: ja

 

Formlose Antragsstellung möglich: nein

 

Persönliches Erscheinen nötig: nein

 

Online-Dienste vorhanden: ja

 

 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

 

 

Fachlich freigegeben am

26.11.2022

 

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