Leistungsbeschreibung
Wenn Sie in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Falknerjagdschein.
Wenn Ihnen der Tagesjagdschein für ausländische Falkner entzogen wurde, können Sie diesen nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.
Teaser
Wenn Ihnen der Tagesfalknerjagdschein für Ausländer von der ausstellenden Behörde entzogen wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerfalknerjagdschein erteilt.
An wen muss ich mich wenden?
Die untere Jagdbehörde, die Ihnen den Jagdschein entzogen hat.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Voraussetzungen
- bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bereits erteilter Falknerjagdschein wurde entzogen
- verstrichene Sperrfrist
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gegebenenfalls aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
Welche Gebühren fallen an?
Mit der Gebühr für die Erteilung oder Verlängerung des Jagdscheines wird eine Jagdabgabe in Höhe des fünffachen Betrages der Gebühr erhoben.
Verwaltungsgebühr: EUR 17,00
https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-JagdVwGebVRPV5Anlage
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.
Rechtsgrundlage
§ 15 Absatz 1 - 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Anträge / Formulare
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz
Fachlich freigegeben am
26.11.2022