Ausländerjugendjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen

 

Leistungsbeschreibung

Sollte Ihr Ausländerjugendjagdschein abhanden gekommen sein, so können Sie bei der Behörde, die Ihnen den Jagdschein erteilt hat, einen Ersatz beantragen.

 

 

Teaser

Wenn Sie Ihren Ausländerjugendjagdschein verloren haben, können Sie einen Ersatz beantragen.

 

 

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

 

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

 

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

 

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Ausländerjugendjagdschein.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Die untere Jagdbehörde, die den Jagdschein erteilt hat.

 

 

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

 

 

Voraussetzungen

  • bereits erteilter Ausländerjugendjagdschein
  • Verlust des Ausländerjugendjagdschein

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausweis
  • aktuelles Lichtbild

 

Welche Gebühren fallen an?

Mit der Gebühr für die Erteilung oder Verlängerung des Jagdscheines wird eine Jagdabgabe in Höhe des fünffachen Betrages der Gebühr erhoben.

Verwaltungsgebühr: EUR 22,00

https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-JagdVwGebVRPV5Anlage

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

 

 

Rechtsgrundlage

§ 15 Absatz 1 und § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

 

 

Rechtsbehelf

Widerspruch

 

 

Anträge / Formulare

Schriftform erforderlich: ja

 

Formlose Antragsstellung möglich: nein

 

Persönliches Erscheinen nötig: nein

 

Online-Dienste vorhanden: ja

 

 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

 

 

Fachlich freigegeben am

26.11.2022

 

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