Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen Schulabschluss im Ausland erworben haben und in Deutschland studieren möchten, können Sie Ihren Schulabschluss, anerkennen lassen. Es wird geprüft, ob Ihr Schulabschluss Ihnen den Zugang zum Studium an einer deutschen Hochschule ermöglicht. Mit der ausgestellten Bescheinigung können Sie sich dann für ein Studium bewerben.
Informationen finden Sie auch bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Dort finden Sie Empfehlungen zur Bewertung ausländischer Hochschulzugangsqualifikationen für die Aufnahme eines Studiums in Deutschland. Die Empfehlungen finden Sie in der Datenbank „anabin“ unter der Rubrik „Schulabschlüsse mit Hochschulzugang“.
Die Datenbank anabin listet ausländische Schulabschlüsse, die im Heimatland den Hochschulzugang ermöglichen. Die Bewertungsvorschläge geben Auskunft darüber, ob Sie mit Ihrem Schulabschluss ein Studium an einer deutschen Hochschule aufnehmen können. Bei Abschlüssen, die in Deutschland nicht den direkten Hochschulzugang ermöglichen, erhalten Sie Informationen welche zusätzlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen. Dies können zusätzliche Studienzeiten an einer anerkannten Hochschule außerhalb von Deutschland oder eine Feststellungsprüfung eines deutschen Studienkollegs sein
Die Entscheidung, ob ein Schulabschluss anerkannt wird, trifft die Hochschule, an der Sie studieren möchten.
Teaser
Wenn Sie Ihren Schulabschluss im Ausland erworben haben, benötigen Sie, um sich für einen Studienplatz an einer deutschen Hochschule bewerben zu können, zunächst die Anerkennung dieses Abschlusses als Hochschulzugangsberechtigung.
Verfahrensablauf
Zusammen mit Ihrem Antrag reichen Sie Ihr Schulabschlusszeugnis sowie ggf. weitere Nachweise, die Sie bei der jeweiligen Hochschule erfragen können, ein.
An wen muss ich mich wenden?
Ansprechpartner sind die jeweiligen Studierendenberatungen oder International Offices der Hochschulen in RLP
Voraussetzungen
- Zeugnis eines ausländischen Schulabschlusses
- Schulabschluss muss in diesem Land zur Aufnahme eines Studiums berechtigen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Schulabschlusszeugnis und dazugehörige Fächer- und Notenübersicht jeweils in beglaubigter Kopie und in einer offiziellen Übersetzung sowie länderabhängig ggf. weitere Unterlagen.
Bitte erkundigen Sie sich bei der Hochschule, bei der Sie sich für ein Studium bewerben möchten.
Welche Gebühren fallen an?
Verwaltungsgebühr: EUR 25,00 - 115,00
https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-WWFGebVRP2014V3Anlage
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer variiert für jede Bürgerin/Bürger individuell.
Rechtsbehelf
Gegen den Anerkennungsbescheid kann Widerspruch erhoben werden.
Anträge / Formulare
Je nach Hochschule unterschiedlich.
Bemerkungen
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz
Fachlich freigegeben am
22.12.2022