Ausländische Schulabschlüsse als Hochschulzugangsberechtigung anerkennen lassen

 

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen Schulabschluss im Ausland erworben haben und in Deutschland studieren möchten, können Sie Ihren Schulabschluss, anerkennen lassen. Es wird geprüft, ob Ihr Schulabschluss Ihnen den Zugang zum Studium an einer deutschen Hochschule ermöglicht. Mit der ausgestellten Bescheinigung können Sie sich dann für ein Studium bewerben.

 

Informationen finden Sie auch bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Dort finden Sie Empfehlungen zur Bewertung ausländischer Hochschulzugangsqualifikationen für die Aufnahme eines Studiums in Deutschland. Die Empfehlungen finden Sie in der Datenbank „anabin“ unter der Rubrik „Schulabschlüsse mit Hochschulzugang“.

 

Die Datenbank anabin listet ausländische Schulabschlüsse, die im Heimatland den Hochschulzugang ermöglichen. Die Bewertungsvorschläge geben Auskunft darüber, ob Sie mit Ihrem Schulabschluss ein Studium an einer deutschen Hochschule aufnehmen können. Bei Abschlüssen, die in Deutschland nicht den direkten Hochschulzugang ermöglichen, erhalten Sie Informationen welche zusätzlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen. Dies können zusätzliche Studienzeiten an einer anerkannten Hochschule außerhalb von Deutschland oder eine Feststellungsprüfung eines deutschen Studienkollegs sein

 

Die Entscheidung, ob ein Schulabschluss anerkannt wird, trifft die Hochschule, an der Sie studieren möchten.

 

 

Teaser

Wenn Sie Ihren Schulabschluss im Ausland erworben haben, benötigen Sie, um sich für einen Studienplatz an einer deutschen Hochschule bewerben zu können, zunächst die Anerkennung dieses Abschlusses als Hochschulzugangsberechtigung.

 

 

Verfahrensablauf

Zusammen mit Ihrem Antrag reichen Sie Ihr Schulabschlusszeugnis sowie ggf. weitere Nachweise, die Sie bei der jeweiligen Hochschule erfragen können, ein.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Ansprechpartner sind die jeweiligen Studierendenberatungen oder International Offices der Hochschulen in RLP

 

 

Voraussetzungen

  • Zeugnis eines ausländischen Schulabschlusses
  • Schulabschluss muss in diesem Land zur Aufnahme eines Studiums berechtigen

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Schulabschlusszeugnis und dazugehörige Fächer- und Notenübersicht jeweils in beglaubigter Kopie und in einer offiziellen Übersetzung sowie länderabhängig ggf. weitere Unterlagen.

 

Bitte erkundigen Sie sich bei der Hochschule, bei der Sie sich für ein Studium bewerben möchten.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Fristen zu beachten.

 

 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert für jede Bürgerin/Bürger individuell.

 

 

Rechtsbehelf

Gegen den Anerkennungsbescheid kann Widerspruch erhoben werden.

 

 

Anträge / Formulare

Je nach Hochschule unterschiedlich.

 

 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz

 

 

Fachlich freigegeben am

22.12.2022

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen

Ernst-Boehe-Straße 4
67059

Telefon: +49 621 5203-0
Telefax: +49 621 5203-200

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen

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Adresse:
Hochschule Kaiserslautern - University of Applied Sciences

Schoenstraße 11
67659 Kaiserslautern

Telefon: +49 631 37240
Telefax: +49 631 3724-2105

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://www.hs-kl.de/

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Adresse:
Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau - Standort Kaiserslautern

Gottlieb-Daimler-Straße
67663 Kaiserslautern

Telefon: +49 631 205-0
Telefax: +49 631 205-3200

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://rptu.de/neu

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Adresse:
Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau - Standort Landau

Fortstraße 7
76829 Landau in der Pfalz

Telefon: +49 6341 280-0

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://rptu.de/neu

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56016

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Telefax: +49 261 287-1600

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