Außenstart- und Außenlandeerlaubnis für Luftfahrzeuge

 

Leistungsbeschreibung

Prüfung einer Ausnahmegenehmigung (Ausnahme vom Grundsatz des sog. Flugplatzzwangs) im Einzelfall oder allgemein.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an den


Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz

Fachgruppe Luftverkehr

Außenstelle Flughafen-Hahn

 

 

Voraussetzungen

  • Grundstückseigentümer oder sonst Berechtigter stimmt zu 
  • Genehmigungsbehörde erteilt Erlaubnis

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag mit Begründung unter Angabe Luftfahrzeug (Muster, Kennung) / Pilot / Ort / Datum / Zeit / Anzahl gepl. Flugbewegungen, Zustimmung Eigentümer/sonst Berechtigter, Übersichtsbild/Lageplan, ggfls. Unbedenklichkeitserklärung örtliche Ordnungsbehörde.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Gebührenrahmen: 30€ bis 500 €

Höhe orientiert sich am Verwaltungsaufwand, Umfang und Bedeutung der Erlaubnis, wirtschaftlichem Wert oder Nutzen für den Antragsteller, tatsächlichen Aufwendungen für Stellungnahmen Dritter.

Grundlage:

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor Ereigniszeitpunkt eingereicht sein.

 

 

Rechtsbehelf

Widerspruch.

 

 

Anträge / Formulare

Grundsatz: Formlos, bei Erlaubnissen für Hubschrauber gegebenenfalls luftrechtliche Genehmigungen beim Landesbetrieb Mobilität.

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Bei Luftsportgeräten, Hängegleiter und Gleitseglern sowie Sprungfallschirmen könnte eine abweichende Zuständigkeit gegeben sein (Grundlage: Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden).

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz - Außenstelle Flughafen Hahn

Gebäude 667C
55483 Lautzenhausen

Telefon: +49 6543 8780-1640
Telefax: +49 261 29141-2217

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz