Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für Tierärzte (Certificate of good standing)

 

Leistungsbeschreibung

Ausstellung einer Bescheinigung, die für eine Tätigkeit als Tierarzt im Ausland benötigt und in der bestätigt wird, dass die Berechtigung zur uneingeschränkten Berufsausübung besteht und keine berufs- und disziplinarrechtlichen Maßnahmen getroffen oder eingeleitet worden sind (Unbedenklichkeitsbescheinigung - Certificate of good standing).

 

 

An wen muss ich mich wenden?

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Bitte beantragen Sie bei Ihrer zuständigen Meldestelle ein Führungszeugnis der Belegart „O“, unter Angabe des Verwendungszwecks „Cerificate of good standing“  und lassen es direkt an das Landesuntersuchungsamt übermitteln.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz (bei Eingang des Antrags nicht älter als 3 Monate); fügen Sie diese bitte im Original oder in Form einer in Deutschland amtlich bzw. notariell beglaubigten Kopie bei.
  • Eine in Deutschland amtlich oder notariell beglaubigte Kopie der Approbationsurkunde, welche nicht älter als 4 Wochen ist.
  • Erklärung, wo Sie Ihren Beruf zuletzt ausgeübt haben.

 

Rechtsgrundlage

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Stadtkasse

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-149
Telefax: +49 2631 802-93115

E-Mail: Kontakt per eMail

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Di. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Mi. 08:30 - 12:00 Uhr

Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.

Derzeit wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.

Ansprechpartner:

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Adresse:
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz

Mainzer Straße 112
56068

Telefon: 0261 9149-0
Telefax: 0261 9149-190

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://www.lua.rlp.de