Leistungsbeschreibung
Ausstellung einer Bescheinigung, die für eine Tätigkeit als Tierarzt im Ausland benötigt und in der bestätigt wird, dass die Berechtigung zur uneingeschränkten Berufsausübung besteht und keine berufs- und disziplinarrechtlichen Maßnahmen getroffen oder eingeleitet worden sind (Unbedenklichkeitsbescheinigung - Certificate of good standing).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bitte beantragen Sie bei Ihrer zuständigen Meldestelle ein Führungszeugnis der Belegart „O“, unter Angabe des Verwendungszwecks „Cerificate of good standing“ und lassen es direkt an das Landesuntersuchungsamt übermitteln.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz (bei Eingang des Antrags nicht älter als 3 Monate); fügen Sie diese bitte im Original oder in Form einer in Deutschland amtlich bzw. notariell beglaubigten Kopie bei.
- Eine in Deutschland amtlich oder notariell beglaubigte Kopie der Approbationsurkunde, welche nicht älter als 4 Wochen ist.
- Erklärung, wo Sie Ihren Beruf zuletzt ausgeübt haben.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr von 20,00 Euro.