Badegewässerqualität

 

Leistungsbeschreibung

Alle ausgewiesenen EU Badegewässer werden regelmäßig von den zuständigen Behörden der Gesundheits- und Wasserwirtschaftsverwaltung untersucht. Die Badesaison in Rheinland-Pfalz dauert vom 1. Juni bis 31. August eines jeden Jahres.

 

 

Teaser

Sie finden die Wasserqualität an einem bestimmten Badegewässer nicht badetauglich? Dann wenden Sie sich an die zuständige Stelle, damit diese die Badewasserqualität überprüft.

 

 

Verfahrensablauf

Die Bewertung der Badegewässerqualität erfolgt für jedes Badegewässer nach dem Ende jeder Badesaison. Die Proben werden jedoch bereits zur Badesaison genommen. Ein Badegewässer kann nachfolgend bewertet werden

  • ausgezeichnet
  • gut
  • ausreichend
  • mangelhaft.

 

Wird ein Badegewässer in fünf aufeinander folgenden Jahren als „mangelhaft“ eingestuft, so wird auf Dauer das Baden verboten oder auf Dauer vom Baden abgeraten.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Das Aussprechen eines Badeverbots ist Aufgabe der für das jeweilige Gewässer zuständigen Wasserbehörde (Kreisverwaltung, Stadtverwaltung, Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord bzw. Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd).

 

 

Informationsstand

25.10.2019

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Stresemannstraße 3-5
56068
56003

Telefon: +49 261 120-0
Telefax: +49 261 120-2200

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://www.sgdnord.rlp.de/

Öffnungszeiten:

Montag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Dienstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Mittwoch 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Donnerstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Freitag 09:00 – 13:00 Uhr