BAFöG Zusatzleistungen bewilligen

 

Leistungsbeschreibung

Sie erhalten Ausbildungsförderung (BAföG) in Höhe der gesetzlich festgelegten Pauschalen. Darüber hinausgehende Bedarfe erhalten Sie nur in Ausnahmefällen.

 

Sie erhalten Zusatzleistungen, wenn

  • Sie ein Kind haben, was noch nicht 14 Jahre alt ist
  • bei Ihnen ein Härtefall vorliegt.

 

Teaser

 

Sie bekommen BAföG und haben beispielsweise ein Kind unter 14 Jahre? Dann können Ihnen Zusatzleistungen zustehen. Ebenso wie in besonderen Härtefällen.

 

 

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Anspruch auf BAföG

 

und

  • Ihr Kind ist noch nicht 14 Jahre alt

 

oder

  • bei Ihnen liegt ein Härtefall vor

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag

 

Darüber hinaus müssen Sie entsprechende Nachweise einreichen. Welche das sind, erfahren Sie bei der Antragstellung.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie sollten den Antrag spätestens in dem Monat stellen, in dem Ihre Ausbildung beginnt.

 

 

Informationsstand

17.07.2020

 

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