Begasung anzeigen

 

Leistungsbeschreibung

Wer gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen außerhalb einer ortsfesten Anlage Begasungen mit Begasungsmitteln durchführen will, muss dies der zuständigen Behörde schriftlich mitteilen. Zudem kann einer Sammelanzeige zugestimmt werden, wenn Begasungen regelmäßig wiederholt werden und dabei die in der Anzeige beschriebenen Bedingungen unverändert bleiben.

 

 

Teaser

Wenn Sie eine Begasungstätigkeit durchführen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.

 

 

Verfahrensablauf

Eine Begasungstätigkeit können Sie per E-Mail oder postalisch der zuständigen Behörde anzeigen.

  • Sie reichen bei Ihrer Anzeige die erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige auf Vollständigkeit.

 

Zuständige Stelle

SGD Nord Rheinland-Pfalz, Koblenz, Abteilung Gewerbeaufsicht

 

SGD Süd Rheinland-Pfalz, Neustadt-Weinstraße, Abteilung Gewerbeaufsicht

 

DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, Bad Kreuznach (für nicht ortsfeste Begasungen im Bereich Pflanzenschutz, Vorratsschutz und Schädlingsbekämpfung)

 

 

Voraussetzungen

Begasungen dürfen nur durchgeführt werden, soweit nicht damit zu rechnen ist, dass ihre Verwendung im einzelnen Anwendungsfall schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen, Nicht-Zielorganismen oder auf die Umwelt hat.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Kopie der Befähigungsscheine
  • Lageplan des Ortes oder des zu begasenden Objekts

 

Welche Gebühren fallen an?

Bei Fristverkürzungen oder Anträgen auf Sammelanzeigen können Gebühren anfallen.

Verwaltungsgebühr: gebührenfrei

 

Welche Fristen muss ich beachten?

- Eine Woche vor geplanter Begasungstätigkeit

- Eine Ausnahme gilt bei Begasungstätigkeiten auf Schiffen und in Containern in Häfen. Hierfür ist der Antrag 24 Stunden vor Beginn der Tätigkeit einzureichen.

Antragsfrist: 7 Werktage

 

Bearbeitungsdauer

- Zeitnah nach Antragseingang

- Maximal eine Woche

Bearbeitungsdauer: 7 Werktage

 

Rechtsbehelf

Wird Ihr Antrag abgelehnt, sendet Ihnen die zuständige Behörde einen Bescheid zu, aus dem hervorgeht, wie Sie Widerspruch einlegen können.

 

 

Anträge / Formulare

Mitteilung über beabsichtigte Tätigkeiten mit Begasungsmitteln nach TRGS 512

 

 

Weiterführende Informationen

Das Ausscheiden, der Wechsel und das Hinzutreten von Befähigungsscheininhabern sind der erlaubniserteilenden Behörde unverzüglich anzuzeigen, sofern die Tätigkeiten unter dem Erlaubnisvorbehalt stehen.

 

 

Informationsstand

29.03.2022

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Stresemannstraße 3-5
56068
56003

Telefon: +49 261 120-0
Telefax: +49 261 120-2200

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://www.sgdnord.rlp.de/

Öffnungszeiten:

Montag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Dienstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Mittwoch 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Donnerstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Freitag 09:00 – 13:00 Uhr

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Adresse:
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum - Rheinhessen-Nahe-Hunsrück (DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück)


55529 Rüdesheimer Straße 60-68
55545

Telefon: +49 671 820-0
Telefax: +49 671 820-600

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://www.dlr-rnh.rlp.de/DLR-RNH/Aktuelles/Ueberblick

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Adresse:
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Stresemannstraße 3-5
56068
56003

Telefon: +49 261 120-0
Telefax: +49 261 120-2200

E-Mail: Kontakt per eMail
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Montag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Dienstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Mittwoch 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Donnerstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Freitag 09:00 – 13:00 Uhr