Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen

 

Leistungsbeschreibung

Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen sollen begrenzt werden. Aus diesem Grund gibt es bestimmte Pflichten für Anlagenbetreiber die mit organischen Lösemitteln in bestimmten Mengen umgehen.

 

 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz

 

 

Fachlich freigegeben am

07.12.2020

 

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