Leistungsbeschreibung
Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen sollen begrenzt werden. Aus diesem Grund gibt es bestimmte Pflichten für Anlagenbetreiber die mit organischen Lösemitteln in bestimmten Mengen umgehen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz
Fachlich freigegeben am
07.12.2020