Behinderung durch parkende Fahrzeuge im ruhenden Verkehr

 

Leistungsbeschreibung

In vielen Städten und Gemeinden sind Parkflächen für Kraftfahrzeuge rar. Falschparker oder geparkte Fahrzeuge ohne einen gültigen Parkschein sind allgegenwärtig und können eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer darstellen. Demnach kann das unsachgemäße Parken Strafzettel, Verwarn- oder Bußgelder ebenso wie das Abschleppen eines Kraftfahrzeuges mit sich führen.

 

 

Teaser

Wenn Sie ihr Fahrzeug in öffentlichen Räumen falsch parken, können Bußgeldzahlungen auf Sie zu kommen.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Zuständige Behörde für die polizeilichen Aufgaben im Straßenverkehr (Verkehrsüberwachung) ist für die Abwehr von Gefahren durch haltende und parkende Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen und Plätzen, mit Ausnahme der Bundesautobahnen, die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung als örtliche Ordnungsbehörde. Soweit die Abwehr der Gefahr durch diese Behörde nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint, wird die Polizei tätig.

 

 

Voraussetzungen

Das geparkte Kraftfahrzeug befindet sich beispielsweise im:

  • Parkverbot
  • Halteverbot
  • vor Einfahrten
  • Feuerwehrzufahrten
  • Geh- und Radwegen
  • im 5-Meter-Bereich von Kreuzungen und Einmündungen
  • auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz etc.

 

Welche Gebühren fallen an?

Für das Falschparken oder Parken ohne zulässigen Parkschein können unterschiedlich hohe Verwarn- oder Bußgelder fällig werden. Die Höhe richtet sich nach dem Bußgeldkatalog – Halten und Parken.

 

 

Rechtsbehelf

Statthafter Rechtsbehelf gegen einen Bußgeldbescheid ist der Einspruch.

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Wenn Sie als Parker durch andere Kraftfahrzeuge zugeparkt wurden und am unfallfreien Ausparken gehindert werden, können Sie den Abschleppdienst rufen. Um die Kosten letztlich nicht selbst tragen zu müssen, empfiehlt es sich, das Abschleppen durch die zuständige Stelle zu beauftragen.

 

 

Informationsstand

25.06.2019

 

Spezielle Hinweise für - "Stadt Neuwied"

Wo finden Sie Ihr Fahrzeug?

In der Regel stellen wir Ihr Fahrzeug auf den nächstgrößeren freien öffentlichen Parkplatz. Um den genaueren Standort Ihres Fahrzeuges zu erfahren, rufen Sie uns (02631/802-425 oder -310) während unserer Öffnungszeiten an.

Außerhalb unserer Öffnungszeiten können Sie sich bei der Polizeiinspektion Neuwied (02631/8780) über den Standort Ihres Fahrzeuges informieren.

Spezielle Hinweise für - "Stadt Neuwied"

Welche Gebühren fallen an?

  • Verwarnungsgeld
  • Verwaltungsgebühren (40,00€)
  • Auslagen (3,45€)
  • Abschleppgebühren des Abschleppunternehmens: zwischen 95€ und 150€ (bei besonders hohem Abschleppaufwand kann der Betrag höher ausfallen)

Die Kosten werden Ihnen durch einen Kostenfestsetzungsbescheid in Rechnung gestellt.

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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Bußgeldstelle

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-425
Telefax: +49 2631 802-470

E-Mail: Kontakt per eMail

Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Mi. 08:00 - 12:00 Uhr

Do. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.

Derzeit wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.

 

Ansprechpartner: