Berufsschule Teilzeit anmelden

 

Leistungsbeschreibung

In der dualen Ausbildung wird an mehreren Lernorten gelernt, die miteinander kooperieren. Der Lernort Berufsschule ergänzt das betriebliche Lernen, indem dort z.B. das berufspraktische Wissen um berufstheoretisches Hintergrundwissen erweitert wird.

 

So trägt die Berufsschule zu einem erfolgreichen Bestehen der Abschlussprüfung bei, die vor einer - für die betriebliche Berufsausbildung - zuständigen Stelle (z.B. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Bezirksärztekammer, …) abgelegt wird.

 

In der Berufsschule wird neben dem berufsbezogenen Unterricht auch allgemeinbildender Unterricht erteilt. Mit Hilfe des Unterrichts in der berufsbildenden Schule ist es z.B. möglich, einen Sekundarabschluss zu erreichen oder den Fachhochschulreifeabschluss anzustreben.

 

Mit einer erfolgreichen Berufsausbildung kann auch der Zugang zum Studium an einer Hochschule und zu den in der Wirtschaft sehr geschätzten beruflichen Weiterbildungsabschlüssen (z.B. Techniker/in, Meister/in, Betriebswirt/in, etc.) erreicht werden.  

 

 

Teaser

Sie können eine Ausbildungsvertrag z.B. mit einem Handwerksbetrieb, einem IT-Unternehmen, einem Finanzdienstleister einer Arztpraxis, einem Landesamt, einem Modehaus, etc. abschließen und lernen dort einen von 300 Ausbildungsberufen.

 

 

Verfahrensablauf

Nach Abschluss eines Ausbildungsvertrages und dessen Eintragung in ein Verzeichnis bei der zuständigen Stelle (z.B. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Bezirksärztekammer, …) erfolgt die Anmeldung zum Berufsschulunterricht bei der zuständigen berufsbildenden Schule im besten Fall durch die Arbeitgeber/innen-Seite. Manchmal übernehmen dies aber auch die Auszubildenden oder deren Eltern. Hier ist es gut, wenn eine Absprache erfolgt.

 

Sollten Sie bei Abschluss des Ausbildungsvertrages bereits älter als 25 Jahre sein, sind Sie weder berufsschulpflichtig noch berufsschulberechtigt. In diesem Fall können Sie die Teilnahme am Berufsschulunterricht bei der berufsbildenden Schule aber mit guten Erfolgsaussichten beantragen. 

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die entsprechende berufsbildenden Schule.

 

Wo sich die zuständige berufsbildende Schule befindet, kann im BBS- Standortatlas Rheinland-Pfalz nachgelesen werden. Hilfe bekommen Sie immer in den Sekretariaten der berufsbildenden Schulen.

 

 

Voraussetzungen

In die Berufsschule wird aufgenommen, wer über einen bei der zuständigen Stelle eingetragenen Ausbildungsvertrag verfügt.

 

Ein Ausbildungsvertrag ist ein privatwirtschaftlicher Vertrag und an keinen schulischen oder universitären Abschluss gebunden. Hier geht es darum, dass Interesse und Fähigkeiten zum Ausbildungsplatz passen und die „Chemie“ stimmt.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Anmeldung in der Berufsschule werden der schulspezifische Antrag auf Aufnahme in die Berufsschule und der Ausbildungsvertrag benötigt. Da mit dem Berufsschulzeugnis noch weitere schulische Abschlüsse erreicht werden können oder auch bereits absolvierte Ausbildungszeiten Berücksichtigung finden, werden üblicher Weise auch die letzten Zeugnisse in Kopie bei Anmeldung in der berufsbildenden Schule mit hinterlegt.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Schulgebühren an.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Da ein Ausbildungsvertrag als privatwirtschaftlicher Vertrag jeder Zeit abgeschlossen werden kann, ist auch die Anmeldung zu Berufsschule nicht an Fristen gebunden.

 

Üblicher Weise beginnt eine Ausbildung aber in den Sommermonaten, bzw. frühen Herbstmonaten. Eine Anmeldung vor Schuljahresstart hilft allen Beteiligten, die Ausbildung in bester Weise zu realisieren.

 

 

Anträge / Formulare

Die Anmeldeformulare werden von der zuständigen berufsbildenden Schule zur Verfügung gestellt. 

 

 

Informationsstand

22.04.2021

 

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