Besamungsstation Erlaubnis nach dem Tierzuchtgesetz beantragen

 

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen oder Equiden eine Besamungsstation, Embryo-Entnahme- oder –Erzeugungseinheit betreiben wollen, bedürfen Sie eine Erlaubnis nach dem Tierzuchtgesetz.

 

Die Erlaubnis wird erteilt, wenn

  • eine Tierärztin oder ein Tierarzt die Einrichtung tierärztlich-fachtechnisch leitet oder die Wahrnehmung der tierärztlich-fachtechnischen Aufgaben durch eine oder eine/n vertraglich an die Besamungsstation gebundene Tierärztin oder gebundenen Tierarzt gewährleistet ist,
  • das für einen ordnungsgemäßen Betrieb erforderliche Personal vorhanden ist,
  • die für die Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe von Samen erforderlichen Einrichtungen vorhanden sind und
  • bei einer Besamungsstation die männlichen Zuchttiere vorhanden sind.

 

Die Erlaubnis bezieht sich auf die jeweilige Einrichtung mit ihren Betriebsteilen sowie auf die jeweilige Tierart. Sie wird in der Regel für 10 Jahre erteilt. Sie kann neu erteilt werden.

Betreiber von Besamungsstationen oder von Embryo-Entnahmeeinheiten bedürfen der tierzuchtrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb. Die Erlaubnis bezieht sich auf die jeweilige Besamungsstation mit ihren Betriebsteilen sowie auf den sachlichen Tätigkeitsbereich.

 

 

Teaser

Sie können zur Betreibung einer Besamungsstationen oder Embryo-Entnahme- oder –Erzeugungseinheiten eine Erlaubnis erhalten,  wenn Sie hierfür bestimmte Anerkennungsvoraussetzungen erfüllen.

Sie möchten auf dem Gebiet der Tierzucht eine Besamungsstation betreiben? Dann brauchen Sie eine Erlaubnis nach dem Tierzuchtgesetz.

 

 

Verfahrensablauf

Die Betreibererlaubnis ist bei der für den Sitz der Einrichtung örtlich zuständigen Tierzuchtbehörde

 

Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:

  • Es ist schriftlich ein formloser Antrag mit den erforderlichen Unterlagen auf Betriebserlaubnis zu stellen
  • Nach Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen durch eine Vor-Ort-Kontrolle erfolgt die Entscheidung zur Erlaubniserteilung
  • Die Erlaubnis erfolgt ggf. unter Auflagen.

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum.

 

 

Zuständige Stelle

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westpfalz - Gruppe Tierzucht und Qualitätsprüfung

 

 

Voraussetzungen

  • Der Sitz ihrer Einrichtung befindet sich in Deutschland.
  • Sie können sicherstellen, dass die tierseuchenhygienischen Anforderungen eingehalten werden, die zur Gesunderhaltung der Tierbestände erforderlich sind.
  • Sie können gewährleisten, dass ein Tierarzt die Einrichtung tierärztlich-fachtechnisch leitet oder die Wahrnehmung der tierärztlich fachtechnischen Anforderungen durch einen vertraglich gebundenen Tierarzt erfolgt.

Die Erlaubnis wird erteilt, wenn

  • eine Tierärztin oder ein Tierarzt die Besamungsstation tierärztlich-fachtechnisch leitet oder die Wahrnehmung der tierärztlich-fachtechnischen Aufgaben durch eine oder eine/n vertraglich an die Besamungsstation gebundene Tierärztin oder gebundenen Tierarzt gewährleistet ist,
  • das für einen ordnungsgemäßen Betrieb erforderliche Personal vorhanden ist,
  • die für die Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe von Samen erforderlichen Einrichtungen vorhanden sind und
  • die männlichen Zuchttiere vorhanden sind

 

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • den Namen, die Anschrift und die Angabe der Rechtsform des Betreibers
  • die Anschriften sämtlicher Betriebsteile sowie die Angabe von deren Funktion für die Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe des Samens oder der Eizellen und Embryonen
  • die Angabe des sachlichen Tätigkeitsbereiches

Der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis muss enthalten:

  1. den Namen, die Anschrift und die Angabe der Rechtsform des Betreibers,
  2. die Anschriften sämtlicher Betriebsteile sowie die Angabe von deren Funktion für die Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe des Samens oder der Eizellen und Embryonen und
  3. die Angabe des sachlichen Tätigkeitsbereiches.

 

Welche Gebühren fallen an?

Erteilung der Erlaubnis

  • für Rinder, Schweine und Pferde         500,00 bis 1.600,00 EURO
  • für Schafe und Ziegen                          100,00 bis   300,00 EURO

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Erlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor dem geplanten Beginn der Betreibung der Einrichtung bzw. vor Ablauf der bisherigen Erlaubnis, beantragt werden.

Die behördliche Zulassung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen. Die Erlaubnis für den Betrieb einer Besamungsstation wird in der Regel für 10 Jahre erteilt. Kann aber im Anschluss neu erteilt werden.

 

 

Bearbeitungsdauer

etwa 6 bis 8 Wochen

 

 

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch bei der im Bescheid genannten Behörde eingelegt werden. Der Widerspruch kann schriftlich, in elektronischer Form und zur Niederschrift eingelegt werden.

 

Wird dem Widerspruch nicht entsprochen, kann Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht erhoben werden.

 

 

Anträge / Formulare

  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen bei Antragstellung nötig: nein
  • Persönliches Erscheinen bei Vor-Ort-Kontrolle nötig: ja

Es ist ein schriftlicher Antrag notwendig.

 

 

Informationsstand

18.10.2023

 

 

Typisierung

2/3

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum - Rheinhessen-Nahe-Hunsrück (DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück)


55529 Rüdesheimer Straße 60-68
55545

Telefon: +49 671 820-0
Telefax: +49 671 820-600

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