Leistungsbeschreibung
Die zuständige Behörde führt die Aufsicht darüber, ob bei überwachungsbedürftigen Anlagen die rechtlich vorgeschriebenen Prüfungen vor Inbetriebnahme durchgeführt wurden.
Verfahrensablauf
Bei Eingang einer Beschwerde oder eines Hinweises, dass bei einer überwachungsbedürftigen Anlage die vorgeschriebenen Prüfungen nicht durchgeführt wurden, leiten die zuständige Behörde ihrerseits eine Überprüfung beim Arbeitgeber bzw. Betreiber ein.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Abteilung Gewerbeaufsich der Struktur und Genehmigungsdirektion Nord (nördliches Rheinland-Pfalz) oder Struktur und Genehmigungsdirektion Süd (südliches Rheinland-Pfalz) soweit es sich nicht um bergbauliche Betriebsstätten handelt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Beschwerde ist formlos, kann telefonisch, per E-Mail oder schriftlich erfolgen. Folgende Angaben werden (soweit bekannt) zur Bearbeitung benötigt:
- Art der überwachungsbedürftigen Anlagen
- Zeitpunkt der Inbetriebnahme
- Angaben zum Arbeitgeber / Betreiber
- Angaben, wie die Informationen zur fehlenden Prüfung vom Beschwerdeführer in Erfahrung gebracht wurden
Bearbeitungsdauer
Zeitnahe Prüfung, keine Rückmeldung an den Beschwerdeführer, daher keine Bearbeitungsdauer.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
formfrei
Informationsstand
26.02.2020