Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung wiederkehrend prüfen

 

Leistungsbeschreibung

Sie zuständige Stelle prüft, ob bei einer überwachungsbedürftigen Anlage die rechtlich vorgegebenen wiederkehrenden Prüfungen durchgeführt wurden.

 

 

Verfahrensablauf

Bei Eingang einer Beschwerde oder eines Hinweises, dass bei einer überwachungsbedürftigen Anlage die vorgeschriebenen wiederkehrenden Prüfungen nicht durchgeführt wurden, leiten die zuständige Behörde ihrerseits eine Überprüfung beim Arbeitgeber/ Betreiber ein.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Abteilung Gewerbeaufsich der Struktur und Genehmigungsdirektion Nord (nördliches Rheinland-Pfalz) oder Struktur und Genehmigungsdirektion Süd (südliches Rheinland-Pfalz) soweit es sich nicht um bergbauliche Betriebsstätten handelt.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Beschwerde ist formlos, kann telefonisch, per E-Mail oder schriftlich erfolgen. Folgende Angaben werden (soweit bekannt) zur Bearbeitung benötigt:

  • Art der überwachungsbedürftigen Anlagen
  • Zeitpunkt der Inbetriebnahme
  • Angaben zum Arbeitgeber / Betreiber
  • Angaben, wie die Informationen zur fehlenden Prüfung vom Beschwerdeführer in Erfahrung gebracht wurden

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

 

 

Bearbeitungsdauer

Zeitnahe Prüfung, keine Rückmeldung an den Beschwerdeführer, daher keine Bearbeitungsdauer.

 

 

Anträge / Formulare

formfrei

 

 

Informationsstand

26.02.2020

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Stresemannstraße 3-5
56068
56003

Telefon: +49 261 120-0
Telefax: +49 261 120-2200

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://www.sgdnord.rlp.de/

Öffnungszeiten:

Montag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Dienstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Mittwoch 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Donnerstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Freitag 09:00 – 13:00 Uhr