Betriebe gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung zertifizieren

 

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, warten, instand halten, reparieren oder stilllegen, sowie auf Dichtheit kontrollieren oder die Gase zurückgewinnen, benötigten Sie für Ihr Unternehmen ein Zertifikat. Dieses stellt Ihnen die zuständige Stelle aus.

Die zuständige Behörde zertifiziert die Betriebe, wenn diese nachweisen können, dass sie über

  • ausreichend sachkundiges Personal (Sachkundebescheinigung gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung) und
  • die erforderliche gerätetechnische Ausstattung

verfügen.

 

Teaser

Ihr Unternehmen möchte Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, warten, instand halten, reparieren oder stilllegen, sowie auf Dichtheit kontrollieren oder die Gase zurückgewinnen? Dann benötigen Sie ein Zertifikat.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Für das Zertifizierungsverfahren sind die Struktur-und Genehmigungsdirektionen Nord (SGD Nord) und Süd (SGD Süd)  zuständig, in deren Bezirk der Betrieb seinen Hauptsitz hat.

 

Sie können sich auch an den Einheitlicher Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

 

 

Voraussetzungen

Für die Tätigkeiten der Installation, Wartung oder Instandhaltung von Anlagen muss genügend sachkundiges Personal vorhanden sein. Außerdem muss es Zugang zu den Werkzeugen und Verfahren haben, die für die zertifizierungspflichtigen Tätigkeiten erforderlich sind.

 

Für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brandschutzsystemen und Feuerlöschern muss für das jährlich zu erwartende Tätigkeitsaufkommen genügend Personal mit entsprechender Sachkundebescheinigung zur Verfügung stehen und es muss die erforderliche technische Ausstattung nach Art und Anzahl ausreichend vorhanden sein.

 

Eingetragene EMAS-Betriebe können die Bescheinigung erhalten, wenn aus der Umwelterklärung oder dem Bericht über die Umweltbetriebsprüfung hervorgeht, dass die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind und folgende Angaben ersichtlich sind:

  • Name und Sitz des Betriebes
  • Bezeichnung des Standortes sowie der bescheinigten Tätigkeiten bezogen auf den Standort und seine Anlagen
  • Bezeichnung der Behörde (zuständige Stelle), Datum und Unterschrift

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausgefüllter Antrag auf Betriebszertifizierung
  • Kopien der die betreffenden Tätigkeiten abdeckenden Sachkundebescheinigungen für das Personal.

 

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten für die Zertifizierung richtet sich nach dem Zeitaufwand, gemäß der allgemeinen Verwaltungskostenordnung in Verbindung mit der Verwaltungskostenordnung des Geschäftsbereiches.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Seit 5. Juli 2009 benötigen alle Betriebe, die Installations-, Wartungs- und Instandsetzungsabreiten an Kälte-und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen bzw. an Brandschutzsystemen durchführen, eine Zertifizierung.

 

 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach Eingang Ihres Antrags.

 

 

Rechtsbehelf

Gegen eine ablehnende oder einschränkende Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde Widerspruch eingelegt werden.

 

 

Informationsstand

23.10.2020

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Stresemannstraße 3-5
56068
56003

Telefon: +49 261 120-0
Telefax: +49 261 120-2200

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://www.sgdnord.rlp.de/

Öffnungszeiten:

Montag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Dienstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Mittwoch 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Donnerstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Freitag 09:00 – 13:00 Uhr