Bildungsfreistellung bzw. Bildungsurlaub beantragen

 

Leistungsbeschreibung

Ein wichtiger Bestandteil der Weiterbildung ist der Bildungsurlaub bzw. die Bildungsfreistellung.

 

Sie als Beschäftigter haben in Rheinland-Pfalz  einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit für Zwecke der Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber. Diesen müssen Sie bei ihm schriftlich geltend machen. Dieser Anspruch beläuft sich bei einer 5 Tage-Arbeitswoche auf zehn Arbeitstage innerhalb von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren (jeweils ungerades/gerades Kalenderjahr: 2009/2010 und 2011/2012). Bei einer regelmäßigen längeren oder kürzeren wöchentlichen Arbeitszeit verändert sich der Anspruch entsprechend.

 

Auszubildenden haben einen Anspruch auf Bildungsfreistellung von fünf  Tagen im  zur Teilnahme an Veranstaltungen der gesellschaftspolitischen Weiterbildung.

 

 

Teaser

Sie möchten sich weiterbilden oder fortbilden? Dann können Sie bei Erfüllung der Voraussetzungen  Bildungsfreistellung bei Ihrem Arbeitgeber geltend machen.

 

 

Verfahrensablauf

  • Sie wählen eine anerkannte Bildungsveranstaltung aus und melden sich dort an
  • Sie beantragen schriftlich eine Bildungsfreistellung bei Ihrem Arbeitgeber sechs Wochen spätestens  vor Beginn der Veranstaltung
  • Teilnahme an der Weiterbildungsveranstaltung des Beschäftigen,
  • Nach Beendigung der Teilnahme legen Sie Ihre Teilnahmebestätigung beim Arbeitgeber vor

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich für die Beantragung von Bildungsfreistellung an Ihren Arbeitgeber.

 

 

Voraussetzungen

Wenn Sie an einer Weiterbildung teilnehmen wollen, beachten Sie nachfolgende Voraussetzungen:

  • das aktuelle Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens sechs Monaten
  • es stehen keine dringenden betrieblichen Gründe entgegen. Hier kann der Arbeitgeber Bildungsfreistellung verneinen.
  • Es handelt sich um eine nach dem rheinland-pfälzischen Bildungsfreistellungsgesetz anerkannte Veranstaltung der beruflichen oder gesellschaftspolitischen Weiterbildung. Ein Anspruch auf Freistellung besteht nicht, wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als fünf Personen ständig beschäftigt.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Bildungsfreistellung müssen Sie als Beschäftigter beim Arbeitgeber spätestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich geltend machen.

 

 

Anträge / Formulare

Einen Antragsvordruck finden Sie auf der Seite des Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz.

 

 

Unterstützende Institutionen

Weitere Informationen zur Bildungsfreistellung, zu den anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen sowie die gesetzlichen Grundlagen finden Sie auf der Internetseite des Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur.

 

 

Informationsstand

30.12.2019

 

zurück zur Übersicht