Bootsanmeldung (Antrag auf Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens)

 

Leistungsbeschreibung

Die An- oder Ummeldung von Kleinfahrzeugen auf Wasserstraßen kann beim zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) persönlich oder per Post erfolgen.

 

Nicht anmeldepflichtig sind:

 

Kanus, Kajaks, Gondeln, Tretboote, aufblasbare Spielgeräte oder Badehilfen ohne Segel- oder Vorrichtung für Außenbordantrieb, Segelsurfbretter oder Surfbretter einschl. motorbetriebene Surfbretter.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

An das Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA), in dessen Bezirk das Sportboot oder Wassermotorrad seinen ständigen Liegeplatz hat oder in dem sich die Betriebsstätte befindet.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie benötigen (egal welcher Anmeldeweg benutzt wird) für die Vergabe eines Kennzeichens folgende Unterlagen:

  • Ausgefüllter Antrag
  • Kopie des Kaufvertrages für das Boot
  • Kopie des Kaufvertrages für den Motor
  • Kopie Ihres Personalausweises / Reisepasses von beiden Seiten
  • die entsprechende Gebühr in Bar oder als einmalige Basislastschrift
  • die Kopie der Konformitätserklärung für das Boot

 

Was sollte ich noch wissen?

Hinweise zur Konformitätserklärung

 

Seit 2006 benötigt jedes neu anzumeldende Boot, das nach dem 15. Juni 1998 erstmals auf den Markt der Europäischen Gemeinschaft oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht worden ist, eine Konformitätserklärung (Sportboot-Richtlinie 94/25/EG; § 3 Abs.1 Satz 1 der Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten). Diese Konformitätserklärung ist eine Bescheinigung des Herstellers, dass das Boot nach europäischen Richtlinien gebaut wurde. Zum Nachweis ist am Boot ein sogenanntes "CE-Zeichen" angebracht. Diese Bescheinigung gibt es für jedes gebaute Boot ab 15. Juni 1998 und wird vom Händler beim Verkauf mit ausgegeben. Oftmals befindet sich diese Konformitätserklärung im Handbuch oder der Bedienungsanleitung des Bootes. Sollte dies nicht der Fall sein kann diese Erklärung beim Hersteller des Bootes nachgefordert werden. Bei Jet-Skis wird die Konformitätserklärung ab 01. Januar 2006 gefordert. Dass heißt, dass für alle Jet-Skis, die nach dem 01. Januar 2006 erbaut wurden, eine solche Konformitätserklärung vorzulegen ist.

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mosel-Saar-Lahn - Dienstort Koblenz

Schartwiesenweg 4
56070

Telefon: 0261 9819-0
Telefax: 0261 9819-3155

Webseite: Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mosel-Saar-Lahn

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Adresse:
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mosel-Saar-Lahn- Dienstort Trier

Güterstraße 37
54295

Telefon: 0651 3609-0
Telefax: 0651 3609-155

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mosel-Saar-Lahn

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Adresse:
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Rhein - Dienstort Bingen

Vorstadt 74-76
55411 Bingen

Telefon: 06721 306-0

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Rhein