Chemischreinigungsanlagen / Immissionsschutz

 

Leistungsbeschreibung

Die Errichtung und der Betrieb einer Chemischreinigungsanlage unterliegt aus immissionsschutzrechtlicher Sicht – in Abhängigkeit von den eingesetzten Lösemitteln - den Vorschriften der Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen oder der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen. Vor der Inbetriebnahme der Anlage ist diese anzuzeigen. 

 

 

An wen muss ich mich wenden?

An die örtlich zuständige Regionalstelle Gewerbeaufsicht der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord oder Süd.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die benötigten Anzeigeunterlagen sind mit der zuständigen Regionalstelle Gewerbeaufsicht abzustimmen.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Die Anzeige einer Chemischreinigungsanlage ist kostenlos.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Auf die unmittelbar zu beachtenden Betreiberpflichten hinsichtlich Messungen, Kontrollen und Aufzeichnungen gemäß den v.g. Rechtsverordnungen wird hingewiesen (diese können hier nicht im Einzelnen angegeben werden).

 

Wegen der sonstige Mitteilungspflichten kommt die Regionalstelle Gewerbeaufsicht alle drei Jahre auf Sie zu.

 

Rechtsgrundlage

2. BImSchV (Zweiten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes)

§ 12 Abs. 1 der 2. BImSchV
Für Anzeigen von Chemischreinigungsanlagen

31. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen)

§ 5 Abs. 2 der 31. BImSchV
Für Anzeigen von Chemischreinigungsanlagen

§ 11 der 31. BImSchV
Für Anträge für Ausnahmen von den gesetzlichen Anforderungen

§ 8 der 31. BImSchV
sonstige Mitteilungspflichten

§ 17 der 2. BImSchV

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Stresemannstraße 3-5
56068
56003

Telefon: +49 261 120-0
Telefax: +49 261 120-2200

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://www.sgdnord.rlp.de/

Öffnungszeiten:

Montag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Dienstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Mittwoch 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Donnerstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Freitag 09:00 – 13:00 Uhr