Denkmalverzeichnis Auskunft erhalten

 

Leistungsbeschreibung

Eine der zentralen Aufgabe der Denkmalfachbehörde / Direktion Landesdenkmalpflege ist es, die Ergebnisse und Erkenntnisse der Erfassung und Erforschung der Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dies erfolgt durch die

 

Recherche in der Denkmaldatenbank zum Objekt, ggf. Aktenrecherche zum angefragten Objekt sowie die Weiterleitung komplexer und fachlicher Fragen an die zuständigen wissenschaftlichen Bearbeiter oder die Fachbereichsleitung.

 

 

Teaser

Eine der zentralen Aufgabe der Denkmalfachbehörde / Direktion Landesdenkmalpflege ist es, die Ergebnisse und Erkenntnisse der Erfassung und Erforschung der Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

 

 

Verfahrensablauf

  • Eingang einer Anfrage bei der Geschäftsstelle Inventarisation mit der Bitte um Auskunft zum Denkmalstatus und des Schutzumfangs per Anruf, Mail oder Brief
  • Überprüfen der Adressdaten, falls notwendig weitere Recherche im Geoportal
  • Recherche in der Denkmaldatenbank
  • Aktenrecherche zum angefragten Objekt
  • Recherchieren von Unterlagen aus Denkmalliste in Papierform
  • evtl. Infos aus entsprechender Denkmaltopographie
  • Recherchieren der digitalen Karte aus Datensatz und Beilage zum Prüffall (sofern vorhanden)
  • auf Grundlage der Ergebnisse Beantwortung der Anfrage oder
  • bei komplexen und fachlichen Fragen weiterleiten an die zuständigen wissenschaftlichen Bearbeiter oder die Fachbereichsleitung

 

An wen muss ich mich wenden?

  • Geschäftsstelle Inventarisation
  • Angesiedelt beim Fachbereich Inventarisation der Direktion Landesdenkmalpflege (Denkmalfachbehörde)

 

Voraussetzungen

Das Objekt sollte gemäß dem Denkmalschutzgesetz als Kulturdenkmal geschützt sein.

 

Dazu kann die aktuelle Denkmalliste als allgemein öffentlich zugängliches Denkmalverzeichnis über die Homepage der Direktion Landesdenkmalpflege abgerufen und eingesehen werden.

 

Die Denkmalliste ist das Verzeichnis aller Kulturdenkmäler des Landes.

 

Als Kurzinformation enthält sie nur knappe Angaben.

 

Die Liste wird laufend aktualisiert und um die neu erfassten Denkmäler ergänzt.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Korrekte Angaben zu Ort und Adresse des angefragten Objektes.

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

 

 

Bearbeitungsdauer

Ja nach Umfang des Klärungsbedarfs der Anfrage kann die Bearbeitung 1-4 Arbeitstage bzw. bis zu 14 Tage umfassen.

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Empfindliche und persönliche Daten die dem Datenschutz unterliegen können im Zusammenhang mit einer solchen Anfrage nicht weitergegeben werden.

 

 

Unterstützende Institutionen

Die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde der zuständigen Stadt- bzw. Kreisverwaltung.

 

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