Leistungsbeschreibung
Wenn sie als Dolmetscher oder Übersetzer in einem Bundesland vereidigt, bzw. ermächtigt sind, dürfen sie diese Tätigkeit in Rheinland-Pfalz ebenfalls ausüben und können dann entsprechend in das Verzeichnis eingetragen werden.
Teaser
Wenn sie als Dolmetscher oder Übersetzer in einem Bundesland sind, dürfen sie ihre Tätigkeit auch in Rheinland-Pfalz ausüben und dies in das Verzeichnis eintragen lassen.
Verfahrensablauf
Ihre Eintragung in die Dolmetscherdatenbank können Sie erreichen, wenn Sie einen entsprechenden Antrag bei dem für Sie zuständigen OLG Koblenz stellen und ihre Unterlagen einreichen.
- Sie stellen einen Antrag bei dem Oberlandesgericht Koblenz
- Sie reichen Ihre Unterlagen ein
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem Oberlandesgericht Koblenz.
Voraussetzungen
Sie müssen in einem anderen Bundesland als Dolmetscher bzw. Übersetzer vereidigt bzw. ermächtigt sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Name
- Anschrift
- Telekommunikationsanschlüsse
- jeweilige Sprache
- Nachweis über Vorliegen der fachlichen Eignung (entsprechend der Stufe C 2)
- Kenntnisse der deutschen Rechtssprache
- eigenhändig geschriebenen Lebenslauf
- Erklärung, ob ein Leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen vorliegt
- Erklärung, ob die Bereitschaft und die tatsächliche Möglichkeit besteht, im Rahmen des Tätigkeitsbereichs auf Anforderung kurzfristig zur Verfügung zu stehen,
- Beantragung eines Führungszeugnises zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: EUR 115,00 - 200,00
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 2 Monate
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch ist möglich.
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Fachlich freigegeben durch
JM
Fachlich freigegeben am
12.07.2022