Dolmetscher aus anderen Bundesländern eintragen in das Verzeichnis der allgemeinen beeidigten Dolmetscher

 

Leistungsbeschreibung

Wenn sie als Dolmetscher oder Übersetzer in einem Bundesland vereidigt, bzw. ermächtigt sind, dürfen sie diese Tätigkeit in Rheinland-Pfalz ebenfalls ausüben und können dann entsprechend in das Verzeichnis eingetragen werden.

 

 

Teaser

Wenn sie als Dolmetscher oder Übersetzer in einem Bundesland sind, dürfen sie ihre Tätigkeit auch in Rheinland-Pfalz ausüben und dies in das Verzeichnis eintragen lassen.

 

 

Verfahrensablauf

Ihre Eintragung in die Dolmetscherdatenbank können Sie erreichen, wenn Sie einen entsprechenden Antrag bei dem für Sie zuständigen OLG Koblenz stellen und ihre Unterlagen einreichen.

  • Sie stellen einen Antrag bei dem Oberlandesgericht Koblenz
  • Sie reichen Ihre Unterlagen ein

 

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem Oberlandesgericht Koblenz.

 

 

Voraussetzungen

Sie müssen in einem anderen Bundesland als Dolmetscher bzw. Übersetzer vereidigt bzw. ermächtigt sein.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Name
  • Anschrift
  • Telekommunikationsanschlüsse
  • jeweilige Sprache
  • Nachweis über Vorliegen der fachlichen Eignung (entsprechend der Stufe C 2)
  • Kenntnisse der deutschen Rechtssprache
  • eigenhändig geschriebenen Lebenslauf
  • Erklärung, ob ein Leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen vorliegt
  • Erklärung, ob die Bereitschaft und die tatsächliche Möglichkeit besteht, im Rahmen des Tätigkeitsbereichs auf Anforderung kurzfristig zur Verfügung zu stehen,
  • Beantragung eines Führungszeugnises zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes

 

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: EUR 115,00 - 200,00

 

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 2 Monate

 

Rechtsbehelf

Widerspruch ist möglich.

 

 

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

 

Schriftform erforderlich: Ja

 

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

 

Persönliches Erscheinen nötig: Ja

 

 

Fachlich freigegeben durch

JM

 

 

Fachlich freigegeben am

12.07.2022

 

zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Oberlandesgericht Koblenz


56065 Stresemannstraße 1
56068

Telefon: +49 261 102-0
Telefax: +49 261 102-2900

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://olgko.justiz.rlp.de/de/startseite/