Dolmetscher aus anderen EU-/EWR-Staaten eintragen in das Verzeichnis der allgemeinen beeidigten Dolmetscher

 

Leistungsbeschreibung

Wenn sie als Dolmetscher oder Übersetzer in einem Mitgliedstaat der der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum als Dolmetscher oder Übersetzer rechtmäßig niedergelassen sind, dürfen sie diese Tätigkeit in Rheinland-Pfalz vorübergehend und gelegentlich ausüben. Sie müssen ihre Tätigkeit bei einem der OLG Präsidenten anzeigen und werden dann in ein Verzeichnis eingetragen.

 

 

Teaser

Wenn sie als Dolmetscher oder Übersetzer in einem Mitgliedstaat der EU/ EWR als Dolmetscher oder Übersetzer rechtmäßig niedergelassen sind, dürfen sie ihre Tätigkeit auch in Rheinland-Pfalz ausüben.

 

 

Verfahrensablauf

Ihre Eintragung in die Dolmetscherdatenbank können Sie erreichen, wenn Sie einen entsprechenden Antrag bei dem für Sie zuständigen OLG stellen und ihre Unterlagen einreichen.

  • Sie stellen einen Antrag bei dem für Sie zuständigen OLG
  • Sie reichen die notwendigen Unterlagen ein

 

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem Oberlandesgericht Koblenz oder Oberlandesgericht Zweibrücken.

 

 

Voraussetzungen

  • Sie müssen in einem Vertragsstaat als Dolmetscher bzw. Übersetzer niedergelassen sein
  • Sie müssen innerhalb der letzten 10 Jahre mindestens 2 Jahre tätig gewesen sein
  • Sie müssen eine Sprachkompetenz entsprechend der Stufe C 2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates in der deutschen und der fremden Sprache besitzen

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Name
  • Anschrift
  • Telekommunikationsanschlüsse
  • jeweilige Sprache
  • Bescheinigung über Niederlassung und Ausübung der Tätigkeit im Ausland
  • Nachweis über Vorliegen der fachlichen Eignung (C 2)
  • Nachweis, dass Tätigkeit während der letzten 10 Jahre mindestens 2 Jahre ausgeübt hat
  • Angabe der Berufsbezeichnung in der Sprache des Staates

 

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 2 Monate

 

Rechtsbehelf

Der Widerspruch ist möglich.

 

 

Anträge / Formulare

  • Formulare vorhanden: Nein
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

 

Fachlich freigegeben durch

JM

 

 

Fachlich freigegeben am

12.07.2022

 

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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Oberlandesgericht Koblenz


56065 Stresemannstraße 1
56068

Telefon: +49 261 102-0
Telefax: +49 261 102-2900

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://olgko.justiz.rlp.de/de/startseite/