Leistungsbeschreibung
Die Duale Berufsoberschule (DBOS - mit abgeschlossener Berufsausbildung) und der Fachhochschulreifeunterricht (FHRU - berufsausbildungsbegleitend) ermöglichen den Erwerb berufsübergreifender Kenntnisse und schließen mit einer Prüfung zur Erlangung der Fachhochschulreife ab.
Damit können Sie deutschlandweit alle Fächer an Fachhochschulen, Dualen Hochschulen und Berufsakademien studieren oder eine Ausbildung im dritten Einstiegsamt (gehobenen Dienst) aufnehmen.
Ein Übergang in die Berufsoberschule II ist ebenfalls möglich
Die DBOS wurde eingerichtet für Berufstätige, die nicht mehr an einer Berufsbildenden Schule Schüler sind. Sie führt berufsbegleitend zur Fachhochschulreife. Sie wird im Teilzeitunterricht geführt (Abendschule) und dauert höchstens zwei Jahre
Der FHRU ist für Schülerinnen und Schüler einer BBS. Er führt ausbildungsbegleitend zur Fachhochschulreife. Der FHRU wird im Teilzeitunterricht geführt und erstreckt sich höchstens über die Dauer des besuchten Ausbildungsgangs.
Es werden maximal 13 Unterrichtsstunden pro Woche erteilt.
Der Unterricht erfolgt in aufeinander aufbauenden Lernbausteinen folgender Fächer:
Biologie oder Chemie oder Physik
Deutsch / Kommunikation
erste Fremdsprache (in der Regel Englisch)
Mathematik
Sozialkunde
Zusatzqualifizierend kann Unterricht in einer zweiten Fremdsprache (in der Regel Französisch) angeboten werden.
Teaser
Sie haben den Sekundarabschluss I, eine begonnene oder mind. 2-jährige abgeschlossene Berufsausbildung und möchten berufs- oder ausbildungbegleitend die Fachhochschulreife erlangen? Dies können Sie mit der Dualen Berufsoberschule oder des Fachhochschulreifeunterrichts erreichen.
Verfahrensablauf
Sie melden sich für den Besuch der DBOS oder des FHRU an der für Sie zuständigen Schule an.
Der Bildungsgang schließt mit einer schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung ab.
Die Prüfung können Sie ablegen, wenn Sie die erforderlichen Lernbausteine nachweisen können.
Tipp: Lernbausteine, die in anderen Schulformen (z. B. Teilzeitberufsschule, Höhere Berufsfachschule) bereits abgeschlossen wurden, können in der DBOS angerechnet werden. Sie können zu einer Verkürzung des Besuchs der DBOS führen.
An wen muss ich mich wenden?
Die für Sie zuständige berufsbildende Schule finden Sie auf dem Bildungsserver Rheinland-Pfalz.
Tipp: Schauen Sie auf der Homepage der von Ihnen ausgewählten Schule nach – dort finden Sie die Ansprechpartner für die DBOS und weitere Informationen. Eine vorherige Beratung durch die zuständige Schule ist zu empfehlen. Dabei können alle erforderlichen Nachweise besprochen werden.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme in die DBOS ist:
- der Qualifizierte Sekundarabschluss I (Mittlerer Schulabschluss) und eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung - auch in einem Gesundheitsfachberuf –oder
- eine Ausbildung in einem Beamtenverhältnis des Zweiten Einstiegsamts (früher:Mittlerer Dienst) oder
- der Abschluss der Höheren Berufsfachschule oder
- der Abschluss einer mindestens zweijährigen Fachschule.
Voraussetzung für die Aufnahme zum FHRU ist:
- der Qualifizierte Sekundarabschluss I (Mittlerer Schulabschluss) und der Beginn einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung - auch in einem Gesundheitsfachberuf – oder
- der Besuch einer Dreijährigen Berufsfachschule in Rheinland-Pfalz oder
- der Besuch einer Höheren Berufsfachschule in Rheinland-Pfalz oder
- der Besuch einer Fachschule in Rheinland-Pfalz.
Es wird empfohlen, den Fachhochschulreifeunterricht ab dem zweiten Ausbildungsjahr zu besuchen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sie benötigen den Nachweis über den Sekundarabschlusses I
und den Nachweis
- einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder
- über den Abschluss einer höheren Berufsfachschule oder
- einer Ausbildung in einem Beamtenverhältnis oder
- über einen Abschluss einer mindestens zweijährigen Fachschule
Tipp: Anrechnung von Lernbausteinen
Hierzu müssen die Lernbausteine auf dem Qualifizierten Sekundarabschluss I (Mittlerer Schulabschluss) aufbauen. Sie müssen erfolgreich abgeschlossen und in einem Qualifizierungspass dokumentiert sein.
Welche Gebühren fallen an?
Es sind keine Schulgebühren zu zahlen.
Eine Teilnahme an der Schulbuchausleihe ist nicht möglich.
Kosten für Schulbücher und Lehrmaterial müssen selbst getragen werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldung muss bis zum 1. März eines jeden Jahres erfolgen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Tipp: Schauen Sie auf der Homepage der für Sie zuständigen berufsbildenden Schule nach. Dort finden Sie die richtigen Anmeldeformulare und Ansprechpartner.
Was sollte ich noch wissen?
Der Abschluss der Fachhochschulreife berechtigt deutschlandweit zum Studium aller Fächer an Fachhochschulen, Dualen Hochschulen und Berufsakademien bzw. zu einer Ausbildung im dritten Einstiegsamt (gehobenen Dienst).
Ein Übergang in die Berufsoberschule II ist ebenfalls möglich.
Informationsstand
11.12.2020