Ein-, Durch-, Ausfuhren und innergemeinschaftliche Verbringungen nach tierseuchen- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften: Genehmigung

 

Leistungsbeschreibung

Für die Einfuhr, Durchfuhr, und vereinzelt für die Ausfuhr und für innergemeinschaftliche Verbringungen von Tieren und tierischen Erzeugnissen sowie von Waren, die Träger von Ansteckungsstoff sein können, benötigen Sie eine Genehmigung.

 

Dies gilt nicht für Tiere und Waren mit Ursprung in einem Drittland, die von einer Bescheinigung begleitet sind und für die keine Genehmigungspflicht besteht.

 

Eine Genehmigung darf nicht erteilt werden, wenn eine Verbreitung von Tierseuchen zu befürchten ist.

 

Erzeugnisse und mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte, die nicht den in Deutschland geltenden Gesetzen entsprechen, außer

  • Lebensmittel, die ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke, für Messen, Ausstellungen oder ähnliche Veranstaltungen bestimmt sind,
  • Lebensmittelmuster und -proben in geringen Mengen,

 

dürfen nicht in das Inland verbracht werden. Deren Durchfuhr bedarf zollamtlicher Überwachung.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

 Anfragen und Anträge auf Erteilung einer Genehmigung richten Sie bitte an das

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

 Bitte erfragen Sie beim vorgenannten Ministerium die vorzulegenden Informationen und Unterlagen. Diese sind je nach Einzelfall unterschiedlich.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Die Genehmigung ist kostenpflichtig.

Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils geltenden Landesverordnung über Gebühren in Verbindung mit dem Besonderen Gebührenverzeichnis. Die Rahmensätze betragen:

 

Ein- und Durchfuhr

 

- lebender Tiere:                                             Rahmensatz 17 € bis 373 €, 

 

- von geschlachteten und erlegten Tieren,

  von Teilen, Erzeugnissen und Rohstoffen

  von Tieren, von tierischem Dünger

  sowie von Raufutter und Stroh:                  Rahmensatz 13 € bis 329 €.


soweit jeweils nicht andere Mindest- oder Höchstgebühren bestimmt sind. 

 Ausfuhr:                                                          Rahmensatz 15,50 € bis 400 €

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

 

 

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht.

 

 

Anträge / Formulare

 Anträge auf Erteilung einer Genehmigung ohne bestimmte Formvorgaben können Sie an das Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, Kaiser-Friedrich-Str. 1, 55116 Mainz, richten.

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Es wird empfohlen, auch in Zweifelsfällen zunächst beim oben genannten Ministerium anzufragen.

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz


55022 Mainz Stiftsstraße 9
55116 Mainz

Telefon: +49 6131 16-0
Telefax: +49 6131 16-2100

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://mwvlw.rlp.de/de/startseite/