Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihr abgemeldetes Fahrzeug wieder im Straßenverkehr nutzen wollen, müssen Sie es zuvor wieder anmelden.
Es handelt sich um eine Wiederzulassung auf dieselbe Halterin oder denselben Halter, wenn Sie die Person sind, die für das Fahrzeug auch zuvor als Halterin oder Halter eingetragen war. Hat ein Halterwechsel stattgefunden, spricht man von einer Wiederzulassung auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter.
Den Antrag dafür können Sie persönlich bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde stellen oder eine Vertretung damit beauftragen.
Wenn Sie Ihr abgemeldetes Fahrzeug wieder im Straßenverkehr nutzen wollen, müssen Sie es zuvor wieder anmelden.
Es handelt sich um eine Wiederzulassung auf dieselbe Halterin oder denselben Halter, wenn Sie die Person sind, die für das Fahrzeug auch zuvor als Halterin oder Halter eingetragen war. Hat ein Halterwechsel stattgefunden, spricht man von einer Wiederzulassung auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter.
Den Antrag dafür können Sie persönlich bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde stellen oder eine Vertretung damit beauftragen.
Teaser
Sie möchten Ihr abgemeldetes Fahrzeug wieder im Straßenverkehr nutzen? Dann können Sie dieses bei der Zulassungsbehörde wieder anmelden.
Sie möchten Ihr abgemeldetes Fahrzeug wieder im Straßenverkehr nutzen? Dann können Sie dieses bei der Zulassungsbehörde wieder anmelden.
Zuständige Stelle
Zuständig sind die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien bzw. teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.
Voraussetzungen
- Das Fahrzeug ist aktuell nicht in Betrieb.
- Es gab keinen Halterwechsel.
- Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR haben.
- Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr haben. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
- Das Fahrzeug ist aktuell nicht in Betrieb.
- Es gab keinen Halterwechsel.
- Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR haben.
- Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr haben. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- gültige Hauptuntersuchung und gegebenenfalls Sicherheitsprüfung
- gültiges Ausweisdokument, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters
- bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
- Kontoverbindung beziehungsweise SEPA‐Mandat zum Einzug der Kfz‐Steuer der Halterin oder des Halters
- falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
Gegebenenfalls sind zusätzlich vorzulegen:
Wenn Sie ein neues Kennzeichen verwenden möchten:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- sofern bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch-)Kennzeichen inklusive PIN
Bei Vertretung durch eine Dritte oder einen Dritten:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokument der Halterin oder des Halters im Original; die bevollmächtigte Person selbst muss sich mit ihrem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
Bei Wiederzulassung auf Minderjährige:
- die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original; gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
Abhängig vom Einzelfall kann die Zulassungsbehörde weitere oder andere Nachweise von Ihnen fordern.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- gültige Hauptuntersuchung und gegebenenfalls Sicherheitsprüfung
- gültiges Ausweisdokument, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters
- bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
- Kontoverbindung beziehungsweise SEPA‐Mandat zum Einzug der Kfz‐Steuer der Halterin oder des Halters
- falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
Gegebenenfalls sind zusätzlich vorzulegen:
Wenn Sie ein neues Kennzeichen verwenden möchten:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- sofern bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch-)Kennzeichen inklusive PIN
Bei Vertretung durch eine Dritte oder einen Dritten:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokument der Halterin oder des Halters im Original; die bevollmächtigte Person selbst muss sich mit ihrem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
Bei Wiederzulassung auf Minderjährige:
- die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original; gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
Abhängig vom Einzelfall kann die Zulassungsbehörde weitere oder andere Nachweise von Ihnen fordern.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Wiederzulassung werden durch die Zulassungsbehörden Gebühren auf Basis der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben.
Für die Wiederzulassung werden durch die Zulassungsbehörden Gebühren auf Basis der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben.
Wiederzulassung über ein i-Kfz-Portal
Verwaltungsgebühr: EUR 12,80
Wiederzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde
Verwaltungsgebühr: EUR 30,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Bei persönlicher Beantragung in der Zulassungsbehörde erfolgt die Bearbeitung in der Regel sofort.
Bei persönlicher Beantragung in der Zulassungsbehörde erfolgt die Bearbeitung in der Regel sofort.
Rechtsgrundlage
§ 16 Absatz 2 Satz 1 Variante 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 29 Absatz 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 33 Absatz 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Gebührennummer 221 Anlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
§ 16 Absatz 2 Satz 1 Variante 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 29 Absatz 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 33 Absatz 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Gebührennummer 221 Anlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Widerspruch
Weiterführende Informationen
Kurztext
- Wiederzulassung eines Fahrzeugs auf denselben Halter Erteilung
- abgemeldetes Fahrzeug wird von derselben Halterin oder von demselben Halter wieder angemeldet
- Beantragung bei der zuständigen Zulassungsbehörde
- erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- gültige Hauptuntersuchung und gegebenenfalls Sicherheitsprüfung
- gültiges Ausweisdokument, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters
- Voraussetzungen:
- Fahrzeug ist aktuell nicht in Betrieb
- es gibt keinen Halterwechsel
- keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR
- keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr; bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt
- bei Vertretung durch andere Person muss eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden
- Beantragung vor Ort und regional auch online möglich
- zuständig: vor Ort zuständige Kfz-Zulassungsbehörde
Informationsstand
18.04.2024
Status Bibliothekseintrag
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