Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen

 

Leistungsbeschreibung

Einige Kinder und Jugendliche können aufgrund ihrer Behinderung nicht gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilnehmen. Die Eingliederungshilfe unterstützt Kinder und junge Menschen mit Behinderungen, damit sie ein selbstbestimmtes Leben führen können. Diese Eingliederungshilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer seelischen oder einer drohenden seelischen Behinderung. 

 

Eingliederungshilfen sind in 4 Gruppen eingeteilt: 

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
  • Leistungen zur Sozialen Teilhabe

 

Eingliederungshilfen können so aussehen: 

  • in ambulanter Form, außerhalb stationärer Einrichtungen, zum Beispiel eine Schulbegleitung
  • in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen
  • in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen
  • die Unterbringung in einer Vollzeitpflege (bei geeigneten Personen; nach § 35a Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII)

 

Eine seelische Behinderung kann zum Beispiel eine Angststörung Depression, Psychose, Autismus, ADHS oder eine Essstörung sein. 

 

Neben der seelischen Behinderung gibt es noch körperliche und geistige Behinderungen. Auch hierfür kann es Eingliederungshilfen geben. Hierfür können andere Stellen zuständig sein. Fragen Sie bei Ihrem Jugendamt nach, welche Stelle für sie zuständig ist. 

 

 

 

Teaser

Hat Ihr Kind eine seelische Behinderung oder ist davon bedroht? Ist seine Teilhabe an der Gesellschaft daher eingeschränkt? Dann kann eine Eingliederungshilfe helfen. 

 

 

Verfahrensablauf

  • Nehmen Sie Kontakt zur zuständigen Stelle auf. 
  • In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Dies können ergänzend oder in Kombination auch eine Hilfe zur Erziehung oder Hilfen weiterer bzw. anderer Rehabilitationsträger sein. 
  • Eingliederungshilfen können nur gewährt werden, wenn ein geeigneter Arzt oder eine Ärztin eine seelische oder drohende seelische Behinderung bescheinigt. 
  • Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind. der/die Mitarbeitende des freien Trägers und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
  • Ggfs. wird ergänzend ein Teilhabeplanverfahren durchgeführt.
  • Sie stellen einen Antrag auf Eingliederungshilfe.  
  • Die zuständige Stelle beauftragt einen freien Träger der Wohlfahrtspflege mit der Ausführung der Eingliederungshilfe.  

 

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Voraussetzungen

  • Anspruchsberechtigt sind die junge Menschen. Sie können ab dem vollendeten 15. Lebensjahr einen Antrag stellen.
  • Vor dem vollendeten 15. Lebensjahr stellen ihrer gesetzlichen Vertreter einen Antrag in ihrem Namen.
  • Ihr Kind hat eine seelische Behinderung oder ist davon bedroht. Der Zustand dauert wahrscheinlich länger als 6 Monate. 
  • Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist für Ihr Kind beeinträchtigt.

 

Welche Gebühren fallen an?

Eingliederungshilfen in ambulanter Form sind kostenfrei. Ambulant sind zum Beispiel Schulbegleitungen. 

Bei teil- oder vollstationären Eingliederungshilfen in Tageseinrichtungen, bei Pflegepersonen oder in Einrichtungen über Tag und Nacht müssen Sie sich im angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.

 

 

Informationsstand

04.01.2023

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Abteilung für Soziale Dienste

Heddesdorfer Str. 33-35
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-100
Telefax: +49 2631 802-450

Webseite: Soziale Dienste
E-Mail: Kontakt per eMail

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Di. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Mi. 08:30 - 12:00 Uhr

Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

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Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.

Derzeit wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.

 

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Mo. 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr

Di. 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr

Mi. 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 . 16:30 Uhr

Do. 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr

Fr. 08:00 - 13:00 Uhr

 

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