Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

 

Leistungsbeschreibung

 

 

 

 

 

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche wird nach dem Bedarf im Einzelfall geleistet:

 

  • in ambulanter Form,
  • in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen,
  • durch geeignete Pflegepersonen und
  • in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen.

Die Hilfe endet mit dem 18. Lebensjahr.

 

 

 

Zuständige Stelle

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jugendamt.

 

 

 

 

 

 

Voraussetzungen

 

 

 

 

 

 

  • unter 18 Jahre
  • seelische Behinderung

 

 

 

Was sollte ich noch wissen?

 

 

 

 

 

Junge volljährige Menschen mit seelischer Behinderung erhalten „Hilfe für junge Volljährige“. Dies gilt auch dann, wenn die Hilfebedürftigen von einer seelischen Behinderung bedroht sind.

 

 

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