Einmalige Leistungen oder Zuschüsse bei der Aufnahme eines Pflegekindes

 

Leistungsbeschreibung

Bei Aufnahme eines Pflegekindes in Vollzeitpflege erhalten Pflegepersonen einmalige und pauschalierte Leistungen oder Zuschüsse.

 

Lassen Sie sich von Ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten.

 

 

Teaser

Bei Aufnahme eines Pflegekindes werden einmalige pauschale Beihilfen oder Zuschüsse bewilligt und mit dem ersten Pflegegeld überwiesen.

 

 

Zuständige Stelle

Das örtliche Jugendamt

 

 

Voraussetzungen

  • Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege

 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen

 

 

Fachlich freigegeben durch

Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen

 

 

Fachlich freigegeben am

22.05.2023

 

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