Einstellung des störfallrelevanten Betriebs, eines Betriebsbereichs oder einer Anlage des Betriebsbereichs anzeigen

 

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie den Betrieb, den Betriebsbereich oder eine Anlage des Betriebsbereichs nach der Störfall-Verordnung einstellen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Stelle vorher anzeigen.    

 

Wenn Sie diese Angaben der zuständigen Behörde schon im Rahmen eines Anzeigeverfahrens vorgelegt haben, bedarf es keiner gesonderte Anzeige mehr.

Wenn Sie den Betrieb, den Betriebsbereich oder eine Anlage des Betriebsbereichs nach der Störfall-Verordnung einstellen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Stelle vorher anzeigen.    

 

Wenn Sie diese Angaben der zuständigen Behörde schon im Rahmen eines Anzeigeverfahrens vorgelegt haben, bedarf es keiner gesonderte Anzeige mehr.

 

 

Teaser

Sie möchten den Betrieb, den Betriebsbereich oder eine Anlage des Betriebsbereichs nach der Störfall-Verordnung einstellen? möchten,Dann müssen Sie dies der zuständigen Stelle vorher  anzeigen.

Sie möchten den Betrieb, den Betriebsbereich oder eine Anlage des Betriebsbereichs nach der Störfall-Verordnung einstellen? möchten,Dann müssen Sie dies der zuständigen Stelle vorher  anzeigen.

 

 

Verfahrensablauf

  • Sie reichen die vollständige Anzeige bei der für Sie zuständigen Behörde schriftlich ein.
  • Die Behörde prüft Ihre Anzeige.
  • Bei Rückfragen müssen Sie der Behörde gegebenenfalls weitere Informationen bereitstellen.
  • Wenn eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, entscheidet die zuständige Behörde über die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.
  • Sie reichen die vollständige Anzeige bei der für Sie zuständigen Behörde schriftlich ein.
  • Die Behörde prüft Ihre Anzeige.
  • Bei Rückfragen müssen Sie der Behörde gegebenenfalls weitere Informationen bereitstellen.
  • Wenn eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, entscheidet die zuständige Behörde über die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion.

 

 

Voraussetzungen

Sie möchten den Betrieb, den Betriebsbereich oder eine Anlage des Betriebsbereichs nach der Störfall-Verordnung einstellen.

Sie möchten den Betrieb, den Betriebsbereich oder eine Anlage des Betriebsbereichs nach der Störfall-Verordnung einstellen.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Vollständige Anzeige

Vollständige Anzeige

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Es fallen keine Kosten an.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Anzeige mindestens einen Monat vor der Einstellung bei der zuständigen Behörde einreichen.

Sie müssen die Anzeige mindestens einen Monat vor der Einstellung bei der zuständigen Behörde einreichen.

 

 

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

 

 

Rechtsbehelf

Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie die Einstellung des Betriebs, des Betriebsbereichs oder einer Anlage des Betriebsbereichs nach Störfall-Verordnung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig anzeigen.

Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie die Einstellung des Betriebs, des Betriebsbereichs oder einer Anlage des Betriebsbereichs nach Störfall-Verordnung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig anzeigen.

 

 

Kurztext

  • Störfallrelevanter Betriebsbereich Anzeige zur Einstellung des Betriebs, des Betriebsbereichs oder einer Anlage des Betriebsbereichs Entgegennahme
  • Anzeige ist erforderlich, wenn der Betrieb, der Betriebsbereich oder eine Anlage des Betriebsbereichs eingestellt werden soll
  • Anzeige muss einen Monat vor der Einstellung eingereicht werden
  • Anzeige ist nicht erforderlich, wenn die Angaben im Rahmen eines Anzeigeverfahrens vorgelegt wurden
  • zuständig: zuständige Immissionsschutzbehörde

 

Informationsstand

18.08.2023

 

 

Status Bibliothekseintrag

5

 

zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Stresemannstraße 3-5
56068
56003

Telefon: +49 261 120-0
Telefax: +49 261 120-2200

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://www.sgdnord.rlp.de/

Öffnungszeiten:

Montag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Dienstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Mittwoch 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Donnerstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Freitag 09:00 – 13:00 Uhr