Leistungsbeschreibung
Wenn Sie den Betrieb, den Betriebsbereich oder eine Anlage des Betriebsbereichs nach der Störfall-Verordnung einstellen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Stelle vorher anzeigen.
Wenn Sie diese Angaben der zuständigen Behörde schon im Rahmen eines Anzeigeverfahrens vorgelegt haben, bedarf es keiner gesonderte Anzeige mehr.
Wenn Sie den Betrieb, den Betriebsbereich oder eine Anlage des Betriebsbereichs nach der Störfall-Verordnung einstellen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Stelle vorher anzeigen.
Wenn Sie diese Angaben der zuständigen Behörde schon im Rahmen eines Anzeigeverfahrens vorgelegt haben, bedarf es keiner gesonderte Anzeige mehr.
Teaser
Sie möchten den Betrieb, den Betriebsbereich oder eine Anlage des Betriebsbereichs nach der Störfall-Verordnung einstellen? möchten,Dann müssen Sie dies der zuständigen Stelle vorher anzeigen.
Sie möchten den Betrieb, den Betriebsbereich oder eine Anlage des Betriebsbereichs nach der Störfall-Verordnung einstellen? möchten,Dann müssen Sie dies der zuständigen Stelle vorher anzeigen.
Verfahrensablauf
- Sie reichen die vollständige Anzeige bei der für Sie zuständigen Behörde schriftlich ein.
- Die Behörde prüft Ihre Anzeige.
- Bei Rückfragen müssen Sie der Behörde gegebenenfalls weitere Informationen bereitstellen.
- Wenn eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, entscheidet die zuständige Behörde über die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.
- Sie reichen die vollständige Anzeige bei der für Sie zuständigen Behörde schriftlich ein.
- Die Behörde prüft Ihre Anzeige.
- Bei Rückfragen müssen Sie der Behörde gegebenenfalls weitere Informationen bereitstellen.
- Wenn eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, entscheidet die zuständige Behörde über die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion.
Voraussetzungen
Sie möchten den Betrieb, den Betriebsbereich oder eine Anlage des Betriebsbereichs nach der Störfall-Verordnung einstellen.
Sie möchten den Betrieb, den Betriebsbereich oder eine Anlage des Betriebsbereichs nach der Störfall-Verordnung einstellen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Vollständige Anzeige
Vollständige Anzeige
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Anzeige mindestens einen Monat vor der Einstellung bei der zuständigen Behörde einreichen.
Sie müssen die Anzeige mindestens einen Monat vor der Einstellung bei der zuständigen Behörde einreichen.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.
Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.
Was sollte ich noch wissen?
Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie die Einstellung des Betriebs, des Betriebsbereichs oder einer Anlage des Betriebsbereichs nach Störfall-Verordnung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig anzeigen.
Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie die Einstellung des Betriebs, des Betriebsbereichs oder einer Anlage des Betriebsbereichs nach Störfall-Verordnung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig anzeigen.
Kurztext
- Störfallrelevanter Betriebsbereich Anzeige zur Einstellung des Betriebs, des Betriebsbereichs oder einer Anlage des Betriebsbereichs Entgegennahme
- Anzeige ist erforderlich, wenn der Betrieb, der Betriebsbereich oder eine Anlage des Betriebsbereichs eingestellt werden soll
- Anzeige muss einen Monat vor der Einstellung eingereicht werden
- Anzeige ist nicht erforderlich, wenn die Angaben im Rahmen eines Anzeigeverfahrens vorgelegt wurden
- zuständig: zuständige Immissionsschutzbehörde
Informationsstand
18.08.2023
Status Bibliothekseintrag
5