Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ändern Steuerklasse VI bei weiteren Beschäftigungsverhältnis

 

Leistungsbeschreibung

Stehen Sie in mehreren Beschäftigungsverhältnissen, nimmt das Unternehmen, mit dem sie ein Hauptarbeitsverhältnis eingegangen sind, den Lohnsteuerabzug von Ihrem Arbeitslohn nach der Steuerklasse vor, die Ihrem steuerlichen Familienstand entspricht. Hierbei handelt es sich um die Steuerklassen I bis V. 

 

Ihr erstes Arbeitsverhältnis bzw. Ihr Hauptarbeitsverhältnis gehen Sie in der Regel mit dem Unternehmen ein, von dem Sie den höheren Arbeitslohn erhalten.

 

Bei jedem weiteren Beschäftigungsverhältnis (Nebenarbeitsverhältnis) ist der Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI vorzunehmen. 

 

Alle weiteren Beschäftigungsverhältnisse sind beim Hauptarbeitgeber anzuzeigen.

 

Ein Antrag beim Finanzamt auf Zuteilung der Steuerklasse VI ist nicht erforderlich.

 

Wird Arbeitslohn nach der Steuerklasse VI versteuert, sind Sie verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung bei Ihrem zuständigen Finanzamt abzugeben (s. weiterführende Informationen).

 

 

Teaser

Die Arbeitslöhne aus allen weiteren Beschäftigungsverhältnissen werden nach der Steuerklasse VI besteuert.

 

 

Verfahrensablauf

Sie teilen dem Unternehmen, bei dem Sie beschäftigt sind, mit, ob es sich um ein Haupt- oder Nebenarbeitsverhältnis handelt. Das Unternehmen bei dem das Nebenarbeitsverhältnis besteht, besteuert den Arbeitslohn nach Steuerklasse VI.

 

 

Voraussetzungen

Es bestehen Arbeitsverhältnisse mit mehreren Unternehmen.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Keine

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

 

 

Rechtsgrundlage

§ 38b Einkommensteuergesetz (EStG);

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__38b.html

§ 39e Absatz 4 Einkommensteuergesetz (EStG);

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__39e.html

§ 46 Absatz 2 Einkommensteuergesetz (EStG);

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html

 

 

Anträge / Formulare

Gegebenenfalls benötigt das Unternehmen, bei dem Sie beschäftigt sind, eine schriftliche Mitteilung darüber, ob es sich um eine Haupt- oder Nebenbeschäftigung handelt.

 

 

Weiterführende Informationen

Behördenwegweiser, Finanzamtssuche auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern

https://www.bzst.de/gemfa

 

 

 

Informationsstand

15.12.2020

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Finanzamt Neuwied

Augustastraße 70
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 910-0
Telefax: +49 2631 910-29906

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: Finanzamt Neuwied