Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) Erteilung bei Namensänderung

 

Leistungsbeschreibung

Sie besitzen einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) und Ihr Name hat sich geändert infolge von Heirat, Scheidung oder sonstigen Gründen (z. B.: Änderung der Passdaten - Ablauf der Gültigkeitsdauer des bisherigen Pass- oder Passersatzpapieres); Dann wird bei Änderungen im Vor- oder Familienname ein neuer eAT ist erforderlich.

 

 

Teaser

Sie besitzen einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) und Ihr Name hat sich geändert?  Dann wird ein neuer eAT ist erforderlich.

 

 

Verfahrensablauf

  • Beantragung unter Vorlage eines aktuellen biometrischen Foto erfolgt persönlich bei der jeweiligen Ausländerbehörde 
  • Gleiches gilt bei einer Neuausstellung (Übertragung) ca. 3 - 4 Wochen
     Zur Überbrückung kann dem Betroffenen eine sogenannte Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden. Bei Inhabern einer Niederlassungserlaubnis findet ein entsprechender Aufkleber Verwendung.

 

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig sind die jeweiligen Ausländerbehörden bei den Kreisverwaltungen beziehungsweise Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: EUR 67,00


für die Fiktionsbescheinigung

Gebühr: EUR 13,00

 

Informationsstand

25.03.2020

 

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