Elektronischer Identitätsnachweis Sperrung

 

Leistungsbeschreibung

Wurde der elektronische Identitätsnachweis aktiviert, so können Sie die Sperrung bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises bei der zuständigen Stelle veranlassen.

 

 

Verfahrensablauf

Die Sperrung erfolgt durch Sie persönlich über die Personalausweisbehörde oder telefonisch über die Sperrhotline und wird sofort eingeleitet.

 

Gleichzeitig informiert die Personalausweisbehörde die Polizei über den Verlust des Ausweises.

 

Für den Anruf bei der Sperrhotline ist das persönliche Sperrkennwort erforderlich (wurde Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt).

 

Liegt Ihnen dies nicht vor, kann das Sperrkennwort bei der Personalausweisbehörde erfragt werden, in der der Ausweis beantragt worden ist. Hierfür sind Ihr persönliches Erscheinen und ein Identitätsnachweis notwendig.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Sperr-Hotline

 

Tel.: +49 116 116

 

Erreichbarkeit:

 

Mo 00:00 - 24:00 Uhr

 

Di 00:00 - 24:00 Uhr

 

Mi 00:00 - 24:00 Uhr

 

Do 00:00 - 24:00 Uhr

 

Fr 00:00 - 24:00 Uhr

 

Sa 00:00 - 24:00 Uhr

 

So 00:00 - 24:00 Uhr

 

Im Inland gebührenfrei.

 

Die Höhe der Gebühren aus dem Ausland richtet sich nach den Preisen des jeweiligen ausländischen Anbieters/Netzbetreibers.

 

 

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

 

Welche Gebühren fallen an?

  • Sperrung gebührenfrei
  • Kosten für den Anruf bei der Sperrhotline: siehe Kontakt

 

Welche Fristen muss ich beachten?

unverzüglich

 

 

Informationsstand

09.01.2015

 

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