Entsperrung elektronischer Identitätsnachweis

 

Leistungsbeschreibung

Sie können einen gesperrten elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde entsperren lassen.

 

 

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis

 

Welche Gebühren fallen an?

EUR 6,00

 

 

Unterstützende Institutionen

Servicenummer neuer Personalausweis

 

Tel.: +49 1801 333333

 

 

Weiterführende Informationen

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