Leistungsbeschreibung
Unter der Voraussetzung eines vom Land festgestellten Elementarereignisses von überörtlicher Bedeutung können landwirtschaftliche Unternehmen, die einen existenzgefährdenden Schaden erlitten haben, einen Ausgleich für die durch eine Naturkatastrophe oder widrige Witterungsverhältnisse unmittelbar verursachten Schäden beantragen.
Die Finanzhilfe wird gewährt, wenn der Geschädigte trotz eigener Vorsorgemaßnahmen (keine Versicherung möglich) und eigenen Anstrengungen durch das Schadensereignis unverschuldet in eine außergewöhnliche Notlage geraten ist. Es erfolgt zur Existenzsicherung des Betriebes eine anteilige Unterstützung für die durch das Elementarereignis unmittelbar verursachten Schäden.
Teaser
Ihr landwirtschaftlicher Betrieb hat einen existenzbedrohenden Schaden aus einer Naturkatastrophe oder aus widrigen Witterungsverhältnissen von überörtlicher Bedeutung erlitten? Dann können Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen staatlich finanzierte Hilfen gewährt werden.
Verfahrensablauf
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ermittelt bei außergewöhnlichen Elementarereignissen in Rheinland-Pfalz aufgrund der ihr vorliegenden Lageinformationen und Meldungen die betroffenen Schadensregionen (Landkreise/Kreisfreie Städte) und teilt dies dem für den Brand- und Katastrophenschutz zuständigen Ministerium zur Feststellung des Elementarereignisses mit. Dies erfolgt im Einvernehmen mit dem für die Finanzangelegenheiten zuständigen Ministerium und in Abstimmung mit dem für Landwirtschaft zuständigen Ministeriums.
Die Feststellung über ein Elementarereignis und die Frist für die Stellung von Anträgen auf Finanzhilfen werden im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz bekannt gegeben.).
Für das jeweilige Elementarereignis legt das für Landwirtschaft zuständigen Ministeriums die fachlichen Vorgaben auf der Grundlage der Nationalen Rahmenrichtlinie zur Gewährung staatlicher Zuwendungen zur Bewältigung von durch Naturkatastrophen oder widrige Witterungsverhältnisse fest.
An wen muss ich mich wenden?
Die Anträge nimmt die Verbandsgemeindeverwaltung bzw. Stadtverwaltung entgegen und leitet diese an die zuständige Kreisverwaltung weiter. Die dort gebildete unabhängige Schadenskommission beurteilt die angemeldeten Elementarschäden und leitet dieses anschließend an die ADD mit einem Vorschlag zur Art und Höhe der Finanzhilfe weiter.
Zuständige Stelle
Die ADD ist in Zusammenarbeit mit dem für Landwirtschaft zuständigen Ministerium für die Gewährung der Beihilfen für Elementschäden zuständig.
Voraussetzungen
- existenzgefährdender Schaden
- festgestelltes Elementarereignis
- nicht versicherbarer Schaden ohne Überkompensation durch Leistungen Dritter
- landwirtschaftliches Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Rheinland-Pfalz, unbeschadet der gewählten Rechtsform und Größe, deren Geschäftstätigkeit die Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse einschließlich Imkerei und Wanderschäferei oder Unternehmen des Fischerei- und Aquakultursektors umfasst
Welche Unterlagen werden benötigt?
Mit dem Antragsformular sind die notwendigen Erklärungen abzugeben. Im Übrigen sind Nachweise zur Erläuterung des Schadensumfanges beizufügen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen für Sie keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Beihilfen für Elementschäden müssen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der förmlichen Anerkennung im Staatsanzeiger als außergewöhnliches Elementarereignis von überörtlicher Bedeutung (Ausschlussfrist!) beantragen.
Bearbeitungsdauer
Die ADD bearbeitet die Anträge auf die Beihilfen für Elementschäden schnellstmöglich nach Antragstellung und Abgabe der notwendigen Erklärungen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Sind Sie mit einer Ablehnung einer beantragten Finanzhilfe (= Verwaltungsakt / Bescheid der zuständigen Behörde) inhaltlich und im Ergebnis nicht einverstanden, können Sie gegen diesen Widerspruch einlegen. Weitere Einzelheiten können Sie dem Bescheid entnehmen.
Anträge / Formulare
Die staatlichen finanziellen Hilfen werden schriftlich beantragt. Die entsprechenden Formulare stehen online zum Abruf bei der ADD und beim BKS-Portal zur Verfügung.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion und auf dem BKS-Portal.
Informationsstand
30.07.2020