Elternbeitrag festsetzen

 

Leistungsbeschreibung

Träger von Tageseinrichtungen, die Teil des Bedarfsplans sind, erheben Elternbeiträge zur anteiligen Deckung der Personalkosten für die Förderung von Schuldkindern und Kindern, die das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

 

Für das Mittagessen und die Verpflegung wird für alle Kinder ein gesonderter Betrag erhoben.

 

Die Elternbeiträge werden vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also dem zuständigen Jugendamt, festgesetzt.

 

 

Teaser

Seit dem 01. Januar 2020 gilt in Rheinland-Pfalz: Beitragsfrei ab zwei! Somit sind alle Kinder zwischen zwei Jahren und Schuleintritt von Kita-/Krippen-Gebühren befreit.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Ihr Ansprechpartner ist das zuständige Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt.

 

 

Voraussetzungen

Elternbeiträge werden vom zuständigen Jugendamt festgesetzt. Vor der Festsetzung muss eine Anhörung der Verbände der freien Wohlfahrtspflege erfolgen.

  • Die Elternbeiträge sind zu staffeln. Kriterien für die Staffelung können beispielsweise sein:das Einkommen der Eltern,
  • die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie
  • die tägliche Betreuungszeit des Kindes

 

Bei Familien mit geringem/keinem Einkommen kann der Elternbeitrag ermäßigt oder ganz erlassen werden. Siehe hierzu Hinweise „ Elternbeitrag-Übernahme“

 

Das zuständige Jugendamt kann Sie hierzu beraten.

 

Für Mittagessen und Verpflegung in Tageseinrichtungen wird ein gesonderter Beitrag erhoben.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Dies teilt Ihnen das zuständige Jugendamt auf Anfrage mit.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Dies müssen Sie beim zuständigen Jugendamt erfragen.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Dies müssen Sie beim zuständigen Jugendamt erfragen.

 

 

Bearbeitungsdauer

Dies müssen Sie beim zuständigen Jugendamt erfragen.

 

 

Anträge / Formulare

Wenden Sie sich hierfür an das zuständige Jugendamt.

 

 

Unterstützende Institutionen

Zuständiges Jugendamt des Kreises oder der Stadt.

 

 

Bemerkungen

Es besteht die Möglichkeit, dass die Kostenbeiträge ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen werden

 

 

Informationsstand

09.12.2020

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Abteilung für Kindertagesstätten und Kindertagespflege

Heddesdorfer Str. 33-35
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-286
Telefax: +49 2631 802-450

Webseite: Kindertagesstätten
E-Mail: Kontakt per eMail

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Di. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Mi. 08:30 - 12:00 Uhr

Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.

Derzeit wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.

Ansprechpartner: