Energieversorgungsnetzen Genehmigung der Aufnahme des Netzbetriebs beantragen

 

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie die Aufnahme des Betriebs eines Energieversorgungsnetzes beabsichtigen, müssen Sie eine entsprechende Genehmigung beantragen.

 

 

Teaser

Sie möchten den Betrieb eines  eines Energieversorgungsnetzes aufnehmen? Dann müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.

Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

 

 

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Energieaufsicht im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.

 

 

Voraussetzungen

Sie besitzen die

  • Leistungsfähigkeit in personeller, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht und
  • Zuverlässigkeit,

 

um den Netzbetrieb entsprechend den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes  auf Dauer zu gewährleisten.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Darstellung des Unternehmens
  • Nachweis über die Rechtsform des Unternehmens (Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag)
  • Angaben zum Netz (Darstellung des Netzes, Netzkapazität, Druckstufen bzw. Spannungsebenen, Anschlussnehmer und deren Struktur)
  • Unterlagen zur personellen und technischen Leistungsfähigkeit
  • Organigramm mit Anzahl der Mitarbeiter und deren Qualifizierung, technische Ausstattung (s. VDN Richtlinie S 1000 bzw. DVGW Arbeitsblatt G 1000),Vorlage der Verträge mit Subunternehmen
  • Unterlagen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Eigenkapitalnachweis, Beteiligungen am Unternehmen, Letzterstellte Gewinn- und Verlustrechnung, Geschäftsbericht)
  • Bei Errichtung oder Erwerb eines Netzes: Vorlage einer Erfolgsvorschaurechnung (Investitionen und Abschreibungen, Kapital und Finanzplan, Betriebliche Aufwendungen, Gewinn- und Verlustrechnung)

 

Welche Gebühren fallen an?

Der vorgesehene Gebührenrahmen beträgt zwischen 150 und 2.000 Euro.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Genehmigung muss vor Aufnahme des Netzbetriebes erteilt worden sein.

 

 

Bearbeitungsdauer

Die Entscheidung über die Erteilung der Genehmigung erfolgt nach Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen innerhalb von sechs Monaten.

 

 

Rechtsbehelf

Verpflichtungs- bzw. Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht.

 

 

Informationsstand

12.02.2020

 

zurück zur Übersicht